Rechtsanspruch auf 100 Euro für alle Gastro-Mitarbeiter
Alle Mitarbeiter in der Gastronomie und Hotellerie erhalten im November einen Rechtsanspruch auf eine Lockdown-Zulage in der Höhe von 100 Euro - und nicht nur wie es bisher hieß, solche mit einer Trinkgeldpauschale. "Das gilt auch für Teilzeitkräfte und Lehrlinge im vollen Umfang", so Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus, in der Gewerkschaft vida am Donnerstag in einer Aussendung.
Die vida hat demnach den Abschluss eines entsprechenden Zusatzkollektivvertrags zum bestehenden KV für die Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe erzielt.
Zuvor war im Rahmen der Sozialpartnerverhandlungen mit der Bundesregierung zu den Lockdown-Maßnahmen im November vereinbart worden, dass es nur für Trinkgeldempfänger, die in vom Lockdown betroffenen Branchen arbeiten, einmalig vom Arbeitsmarktservice (AMS) 100 Euro netto zusätzlich zu ihren Kurzarbeitslöhnen geben wird.
"Für den Fall, dass der Lockdown über den November hinaus verlängert werden sollte, wurde bereits zwischen den Sozialpartnern der Abschluss eines weiteren Zusatzkollektivvertrags vereinbart", so Tusch.
Die Sozialpartner haben auch vereinbart, eine Empfehlung an die Arbeitgeber abzugeben, dass – sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betriebe es gestatten – die 100-Euro-Zulage auch allen Beschäftigten, die sich nicht in Kurzarbeit befinden, zu gewähren ist. Die Empfehlung richtet sich auch an alle Betriebe in der Branche, die überhaupt keine Kurzarbeit beantragt haben.
"Da die Betriebe im November eine Umsatzrückerstattung von 80 Prozent ihrer beim Finanzamt angegebenen Umsätze vom November 2019 (gedeckelt mit 800.000 Euro) erhalten, hoffen wir, dass die Arbeitgeber diese Sozialpartnerempfehlung umsetzen werden", so der Gewerkschafter Tusch.