Corona-Hilfe: Umsatzersatz im Lockdown ist ab heute zu beantragen
Von Michael Bachner
Vizekanzler Werner Kogler, Finanzminister Gernot Blümel, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger sowie Kultur-Staatssekretärin Andrea Mayer berichteten heute über die neuen Hilfen für besonders betroffene Branchen.
Es geht vor allem um die Gastronomie, die Hotellerie sowie Veranstalter im Kultur- und Sportbereich oder etwa die Reisebüros.
Das neue Paket besteht vor allem aus dem bereits bekannten Umsatzersatz in Höhe von 80 Prozent über Finanz Online. Diesen Ersatz gibt es für alle direkt betroffenen Betriebe, egal in welcher Branche. Zusätzlich gibt es während dieser Zeit einen Kündigungsschutz für die betroffenen Arbeitnehmer. Außerdem kommt der Fixkostenzuschuss II schneller zur Anwendung, sagt Kogler. Daneben gibt es auch noch den speziellen Non-Profit-Fonds: "Alle sollen gleich behandelt werden", sagt der Vizekanzler.
Blümel erläuterte zunächst die deutlich verschlechterte Wifo-Prognose vom Donnerstag. Deshalb brauche es die weiteren Hilfs-Maßnahmen. Wichtigste Botschaft ist: Der Umsatzersatz kann ab heute, Freitag, ca. 14.00 Uhr über Finanz Online beantragt werden. Er steht allen von der Schließung betroffenen Betrieben in allen Branchen zur Verfügung.
Für die indirekt betroffenen Unternehmen gibt es den Fixkostenzuschuss II bis maximal 800.000 Euro. Dieser wird noch im November beantragt werden können. Blümel will aber weiter mit der EU-Kommission verhandeln, um hier bis zu fünf Millionen zu ermöglichen.
Der Umsatzersatz wird den Finanzminister zwischen 1,5 bis zwei Milliarden Euro kosten. In der Zeit der Beanspruchung des Umsatzersatzes darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht kündigen.