Intransparente Strompreise: Worauf Konsumenten achten müssen
Von Martin Meyrath
Viele Verbraucher wissen nicht, wie viel sie für Energie bezahlen, denn die Zusammensetzung der Rechnung ist vergleichsweise kompliziert – und die Kommunikation der Energieversorger in vielen Fällen verbesserungswürdig, kritisieren Konsumentenschützer.
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Beispielsweise erhalten Kunden von Wien Energie derzeit Zuschriften mit einem Rabatt-Angebot. "190 Tage gratis Strom" verspricht das Unternehmen im Gegenzug für eine einjährige Vertragsbindung. Abgerechnet wird anteilig. Effektiv würden die Haushalte somit 20,3 Cent pro Kilowattstunde Strom zahlen, rechnet das Unternehmen vor – und zwar brutto, also inklusive Steuern und Abgaben. Wie hoch der Tarif ohne den Rabatt wäre, erwähnt das Unternehmen in dem Schreiben nicht.
Intransparent findet dieser Art der Preissenkung nicht nur die Arbeiterkammer (AK), auch von der Regulierungsbehörde E-Control kommt Kritik. "Würde dieser Rabatt wieder wegfallen, dann kommt man erst recht wieder zurück auf den hohen Preis“, sagte E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch im Ö1-Morgenjournal.
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Die AK-Expertin Christina Brichta-Hartmann fordert, in demselben Bericht von den Energieversorger, "dass sie klassische, echte Preissenkungen in diesen Bestandsverträgen durchführen", anstatt zeitlich befristete Rabatte und neue Tarife anzubieten.
Unklare Rechtslage
Ein Grund, warum viele Unternehmen neue Tarife auflegen ist, eine Reform des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) aus dem vergangenen Jahr. Darin sollten die Regeln, nach denen Unternehmen ihre Tarife anpassen können, neu und besser geregelt werden. Der erhoffte Befreiungsschlag blieb aus, Konsumentenvertreter und Energiewirtschaft trafen sich vor Gericht. Eine rechtlich Klärung gibt es bisher nicht.
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Für die Konsumenten gilt es einige Punkte zu beachten: Wenn der Energieversorger Preise ändert, neue Tarife vorschlägt oder Rabatte anbietet, empfiehlt sich ein Preisvergleich, etwa mit dem Tarifkalkulator der E-Control. Beim Preis pro Kilowattstunde muss darauf geachtet werden, ob es sich um einen Brutto- oder Nettpreis handelt.
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Deckelung noch bis Juni 2024
Die staatliche "Strompreisbremse" gilt übrigens noch bis Mitte 2024, also grob ein Jahr. Das bedeutet, dass der Energiepreis bis zu einem Verbrauch von 2.900 Kilowattstunden pro Jahr mit maximal 30 Cent subventioniert wird. Konsumentinnen und Konsumenten zahlen für diese Menge nur 10 Cent pro Kilowattstunde, sofern der vom Versorger verrechnete Preis unter 40 Cent liegt. Allerdings gilt die Beihilfe nicht für Steuern und Abgaben. Diese müssen für den Preis bezahlt werden, den der Energieversorger in Rechnung stellt, ohne Abzug der "Strompreisbremse".
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Egal ist also trotzdem nicht, ob ein Tarif 20 oder 38 Cent pro kWh beträgt. Allerdings ist das "Risiko", durch eine Vertragsbindung in den kommenden Monatn draufzuzahlen durch die staatliche Unterstützung abgefedert – denn dass der Preis auf weniger als 10 Cent pro Kilowattstunde fällt, ist nicht absehbar. Die Netzkosten müssen zwar abhängig vom Verbrauch, aber unabhängig vom Energiepreis bezahlt werden.