Die Länder unterstützen den Neubau von Eigenheimen mit Zuschüssen und günstigen Krediten.
Niederösterreich
Ein Darlehen mit 27,5 Jahren Laufzeit wird mit einer jährlichen Verzinsung von einem Prozent gewährt. Die Höhe der Förderung wird über ein Punktesystem errechnet: Maximal 100 Punkte können für eine energiesparende und nachhaltige Bauweise anerkannt werden. Das hängt von der Kompaktheit des Gebäudes, dem A/V-Wert (Oberfläche der gebäudehülle dividiert durch das beheizte Volumen), und dem Heizwärmebedarf ab. Jeder Punkt ist 300 Euro wert. Somit können Fördermittel in der Höhe von maximal 30.000 Euro lukriert werden. Voraussetzung: Die Heizung ist mit einer Solar- oder Photovoltaikanlage zu kombinieren, Wärmepumpe, Fernwärme oder biogene Festbrennstoffe (Brennholz, Hackschnitzel) sind zu verwenden. Je nach Gebäudegeometrie (A/V-Verhältnis) ist die Unterschreitung einer bestimmten Energiekennzahl erforderlich. Ein Beispiel: Bei einem Eigenheim mit einem A/V-Verhältnis von 0,7 und einer Energiekennzahl von 32 kWh pro m² im Jahr erhält man 60 Punkte. Einkommensgrenze: Das höchstzulässige Jahreseinkommen (netto) darf bei einer Person 40.000 Euro, bei zwei Personen 65.000 Euro nicht überschreiten. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um 8000 Euro.
Das Land gewährt eine nicht rückzahlbare Förderung oder einen Zuschuss zu einem Darlehen mit mindestens zehn Jahren Laufzeit. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Bewohner (eine Person 10.000 Euro, zwei Personen 10.500 Euro, Jungfamilie 12.000 Euro) und nach ökologischen Standards. Voraussetzung: Positive Stellungnahme einer Energieberatungsstelle. Ökologische Mindeststandards müssen eingehalten werden. Bei einem A/V-Verhältnis von maximal 0,8 darf der Heizwärmebedarf höchstens 36 kWh pro m² im Jahr betragen. Einkommensgrenze: Der Verdienst einer Person darf 34000 Euro netto im Jahr, von zwei Personen 51.000 Euro nicht überschreiten. Für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um je 4500 Euro.
Förderkredite mit einer Laufzeit von 34 Jahre und Annuitätenzuschüsse zu den Rückzahlungsraten werden gewährt. Die Höhe beträgt je nach Heizwärmebedarf 470 bis 625 Euro pro Quadratmeter förderbarer Nutzfläche. Zu dieser Basisförderung kommen Zuschläge für die ökologische Bauweise, Niedertemperaturheizung, solarunterstützte Heizung und Lüftungsanlage. Die Nutzfläche darf 130 m² bzw. 150 m² bei mehr als fünf im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen nicht übersteigen. Voraussetzung: Die Wärmeversorgung hat durch innovative klimarelevante Systeme zu erfolgen. Höchstgrenzen beim Heizwärmebedarf sind einzuhalten. Bei einem A/V-Verhältnis von maximal 0,8 darf der Heizwärmebedarf höchstens 36 kWh pro m² im Jahr betragen. Einkommensgrenze: Eine Person darf nicht mehr als 34.000 bis 37.000 Euro verdienen, bei zwei sind es 50.000 bis 53.000 Euro, bei drei 55.000 bis 58.000 Euro, bei vier 60.000 bis 63.000 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um 5000 Euro.
Das Land gewährt einen einmaligen Zuschuss: Der Basisbetrag beträgt 400 Euro pro m² geförderter Nutzfläche. Diese liegt für eine Person bei 55 m², für zwei Personen bei 65 m², für drei Personen bei 80 m², für vier Personen bei 90 m² und für jede weitere Person erhöht sich die Nutzfläche um zehn m². Zuschläge gibt es für Alleinerzieher, kinderreiche Familien und Energiesparmaßnahmen. Maximal beträgt der Zuschuss das 1,5 fache des Basisbetrags. Voraussetzung: Energiebezogene Mindestanforderungen müssen erfüllt werden: Der LEKt-Wert (Kennzahl für die thermische Qualität der Außenhülle) darf höchstens 20 und der LEKCo²-Wert (Kennzahl für Emissionen) höchstens 50 betragen. Das Eigenheim muss 25 Jahre lang förderungskonform genutzt werden, andernfalls ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen. Einkommensgrenze: Für eine Person dürfen jährlich 35.880 Euro netto, für zwei 55.200 Euro, für drei 59.340 Euro, für vier 66.240 Euro, für fünf 70.380 Euro, für sechs Personen 74.520 Euro und mehr als sechs Personen 80.040 Euro nicht überschritten werden.
Häuslbauer haben die Wahl zwischen einem Kredit in der Höhe von 37.000 Euro oder einer Einmalzahlung in Form des Wohnbauschecks in der Höhe von 35 Prozent des Kredits. Hinzu kommen Zuschüsse für energiesparende Maßnahmen, Kinder, Sicherheitsmaßnahmen und behindertengerechte Einrichtungen. Voraussetzung: Grenzwerte für den Heizwärmebedarf sind einzuhalten: Bei einem A/V-Verhältnis von maximal 0,8 darf der Heizwärmebedarf höchstens 36 kWh pro m² im Jahr betragen. Der Einsatz innovativer klimarelevanter Heizungs- und Warmwasserbereitungssysteme (Biomasse, Wärmepumpe, Solaranlage) ist Bedingung für die Gewährung der Wohnbauförderungsmittel. Einkommensgrenze: Eine Person darf maximal 32.400 Euro im Jahr verdienen, zwei Personen 54.000, drei Personen 58.200 Euro, vier Personen 62.400 Euro und für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um 4200 Euro.
Vorarlberg
Das Land gewährt ein Darlehen in der Höhe von 380 Euro pro m². Zuschläge gibt es für Kinder (50 Euro pro m²), für Energiesparmaßnahmen (120 Euro pro m²) und für die barrierefreie Ausführung . Die Wohnnutzfläche muss mindestens 25 m² betragen und darf 150 m²– bei mehr als sechs Personen 170 m² – nicht überschreiten. Voraussetzung: Grenzwerte für den Heizwärmebedarf (maximal 44,2 kWh pro m² im Jahr) und den Primärenergiebedarf sowie für CO²-Emissionen sind einzuhalten. Einkommensgrenze: Eine Person darf maximal 3000 Euro netto im Jahr verdienen, zwei und mehr Personen höchstens 5300 Euro.
Die Förderung über einen Kredit setzt sich aus einem einkommensabhängigen Basisbetrag (maximal 40.000 Euro) und Zuschlägen (für Kinder, Bezieher kleiner Einkommen sowie das Bauen im Ortskern, etc.) zusammen. Bis zu 70 Prozent der Gesamtbaukosten werden gefördert. Die Wohnfläche darf 250 m² nicht überschreiten. Voraussetzung: Grenzwerte für den Heizwärmebedarf sind einzuhalten. Bei einer Kompaktheit des Gebäudes, dem A/V-Verhältnis, von maximal 0,8 darf der Heizwärmebedarf höchstens 36 kWh pro m² im Jahr betragen. Einkommensgrenze: Einer Person darf maximal 36.500 Euro im Jahr verdienen, zwei Personen höchstens 55.000 Euro, drei Personen höchstens 57.500 Euro, vier Personen höchstens 62.500 und fünf Personen höchstens 67.500 Euro.
Oberösterreich
Zinszuschüsse zu einem Hypothekardarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren oder ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von sechs Prozent des Hypothekardarlehens werden gewährt. Zuschläge gibt es für im Haushalt lebende Kinder, Barrierefreiheit und die Verwendung ökologischer Dämmstoffe. Voraussetzung: Innovative, klimarelevante Systemen müssen als Hauptheizsystem gewählt werden, Kohle, Heizöl und Elektroheizungen dürfen nicht verwendet werden. Ökologische Mindestkriterien müssen eingehalten werden. Eigenheime mit einer Nutzheizenergiezahl von mehr als 45 kWh pro m² und Jahr werden nicht gefördert. Einkommensgrenze: Der Verdienst einer Person darf 37.000 Euro im Jahr nicht überschreiten, für zwei Personen 55.000 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um 5000 Euro.
Der Fixbetrag des Darlehens, mit einem Prozent verzinst und mit 30-jähriger Laufzeit, beträgt 365 Euro pro Quadratmeter angemessener Nutzfläche. Diese liegt für eine Person bei 50 m², für zwei bei 70 m², für drei bei 85 m², für vier bei 100 m², für fünf bei 115 m² und für sechs bei 130 m². Die tatsächliche Wohnnutzfläche darf nicht mehr als 150 m² betragen. Voraussetzung: Wohnbauvorhaben mit Kohle-, Koks-, Briketts-, Öl- oder Stromwiderstandsheizungen, ausgenommen die Stromzusatzheizung im Passivhaus, dürfen nicht gefördert werden. Der maximal zulässige Heizwärmebedarf beträgt 36 kWh pro m² im Jahr. Einkommensgrenze: Eine Person darf nicht mehr als 50.750 Euro im Jahr, zwei Personen nicht mehr als 75.630 Euro, drei Personen nicht mehr als 85.600 Euro, vier Personen nicht mehr als 95.550 Euro verdienen. Für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um 5570 Euro.