Wirtschaft/Immo

Novelle im Wohnungseigentum soll im Jänner in Kraft treten

Der Begutachtungsentwurf für die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes liegt vor, die Frist endet diese Woche. Im Paket enthalten: Einige Verbesserungen für das Leben miteinander unter einem Dach.

Änderungen am Wohnungseigentum

So sollen Änderungen an dem eigenen Wohnungseigentumsobjekt leichter umsetzbar sein. Ein Wohnungseigentümer, der seine Wohnung verändern will, muss dafür nach bestehender Rechtslage die Zustimmung aller anderen Miteigentümer einholen. Das ist in der Praxis schwierig, vor allem bei großen Wohnanlagen. In Zukunft gilt für bestimmte, privilegierte Änderungen: Wer nicht binnen zwei Monaten widerspricht, stimmt zu.

Kontaktadressen der Miteigentümer

Eine weitere Hürde besteht oft darin, dass der Änderungswillige die anderen Wohnungseigentümer mit seinem Zustimmungsanliegen gar nicht erreichen kann. Das ist deshalb der Fall, weil die Anschriften nicht vollständig bekannt sind. Künftig soll der Verwalter verpflichtet sein, Kontaktadressen der Miteigentümer bekannt zu geben.

Erleichterte Gemeinschaftsbeschlüsse

Gemeinschaftsbeschlüsse sollen erleichtert werden. Derzeit ist die Mehrheit aller Miteigentumsanteile an der Liegenschaft erforderlich, damit die Gemeinschaft einen Beschluss fassen kann. Da immer mehr Wohnungen vermietet oder generell als Investitionsobjekte angeschafft werden, beteiligen sich die Besitzer immer weniger bei der Willensbildung. Daher wird künftig bei der Beschlussfassung nicht mehr auf die Mehrheit der Anteile abgestellt, sondern auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach Anteilen.

Ladevorrichtungen für Elektro-Fahrzeuge

Weiters soll die Errichtung von einzelnen sowie gemeinschaftlichen Ladevorrichtungen für Elektro-Fahrzeuge in Wohnungseigentumsbauten erleichtert werden, ebenso die Errichtung von Einzel-Fotovoltaikanlagen sowie die behindertengerechte Ausgestaltung von Wohnungseigentumsobjekten und der Einbau von einbruchssicheren Türen. Eine Mindestdotierung der Rücklage ist vorgesehen.

Alle Inhalte anzeigen

Die Novelle bringt Erleichterungen beim Einbau von E-Ladestationen sowie bei Einzel-Fotovoltaikanlagen

Alle Inhalte anzeigen