Frost, Schnee und Sturm: So machen Sie ihr Haus winterfest
Von Angelika Groß
Starker Schneefall und zum Teil eisige Temperaturen haben in den vergangenen Wochen ganz Österreich in Atem gehalten. Der Wintereinbruch setzt aber nicht nur den Menschen zu, auch Häuser sind in der kalten Jahreszeit vielen Belastungen ausgesetzt. Damit der Wind nicht durch undichte Fenster pfeift, und es in den eigenen vier Wänden trocken bleibt, sollte man spätestens jetzt Vorkehrungen treffen, um das Haus winterfest zu machen. Peter Schernthaner, Leiter der Akademie der EFM Versicherungsmakler AG, empfiehlt zunächst: „Das Dach sollte am besten noch vor dem ersten Schneefall auf Schäden in der Dachhaut und an den Schneehaltungseinrichtungen geprüft werden.“
Warnungen vor Dachlawinen
Das Dach ist schließlich jedem Witterungseinfluss direkt ausgesetzt. Neben der Überprüfung auf etwaige Schäden sollte auch nach lockeren Ziegeln Ausschau gehalten werden. Das Gewicht von Schnee dürfe man laut Schernthaner nicht unterschätzen: „Wenn große Schneemengen am Dach liegen bleiben, muss dieses zur Erhaltung des Versicherungsschutzes geräumt werden, um eine Belastung, die zum Einstürzen des Daches führen könnte, zu verhindern.“ Als Hauseigentümer ist man im Übrigen dazu verpflichtet, das Dach von Schnee zu befreien, und Warnungen vor Dachlawinen in Form von Schildern oder Fahnen anzubringen, beziehungsweise Latten zum Schutz aufzustellen.
Gehwege regelmäßig räumen
Neben den Gefahren für das eigene Haus und seine Bewohner sind es aber auch Risiken für Dritte, die unter die Verantwortung des Hausbesitzers fallen. So müssen die Gehwege vor dem Haus innerhalb festgelegter Zeiträume, die man bei den regionalen Behörden erfragen kann, regelmäßig verpflichtend geräumt werden. „Der Schutz von Gehwegen sowohl durch Schnee- und Eisbefreiung, als auch vor vom Dach herabfallendem Schnee und Eis, ist ein Haftungspotenzial, das durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abdeckbar ist“, erklärt Schernthaner. Denn Verletzungen nach Stürzen auf Schnee oder Eis können Schadensersatzansprüche zur Folge haben bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Nachdem im Winter wohl niemand im Kalten sitzen möchte, sollte die komplette Heizanlage und Therme einmal im Jahr – idealerweise vor dem Wintereinbruch – von einem Fachbetrieb überprüft und gewartet werden. Wichtig ist außerdem, die Wasserleitungen in und am Haus zu kontrollieren. Eingefrorene Leitungen können sich durch das gefrorene Wasser ausdehnen und im schlimmsten Fall platzen.
Vorkehrungen jetzt treffen
Versicherungstechnisch sieht es laut Schernthaner so aus, dass „Folgeschäden daraus sowohl von einer Gebäude-Leitungswasserschadensversicherung als auch von einer Haushaltsversicherung gedeckt sind.“ Damit das eigene Haus im Winter also ein gemütlicher Ort bleibt, sollte man diese Vorkehrungen spätestens jetzt treffen. Vielleicht sogar, bevor der nächste Schnee kommt.