Warmwasser: Kann Abrechnung an Heizkosten gekoppelt werden?
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Ich wohne im Eigentum auf 90 m2. Bisher wurde die Heizung nach Quadratmetern abgerechnet, jetzt nach dem Verbrauch. Was okay ist. Aber das Warmwasser soll nun auch an die Heizungskosten gekoppelt werden, wo wir als Zwei-Personen-Haushalt aber schlecht aussteigen. Was kann ich tun?
Rechtsanwalt Peter Hauswirth antwortet:
Sofern Ihre Eigentumswohnung in einem Gebäude mit mind. vier Nutzungsobjekten gelegen ist, es eine gemeinsame Versorgungsanlage für Heizung und Warmwasser gibt und geeignete Vorrichtungen zum Erfassen des Wärmeverbrauches vorhanden sind, ist das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz maßgeblich. Dieses sieht vor, dass bei einer gemeinsamen Versorgungsanlage für Heizung als auch Warmwasser der Wärmeverbrauch jeweils separat durch Messung zu erfolgen hat. Ist eine getrennte Messung nicht wirtschaftlich sinnvoll und kann der Warmwasserverbrauch nicht anhand anerkannter Berechnungsmethoden ermittelt werden, ist eine Aufteilung Heizung und Warmwasser im Verhältnis von 50:50 bis 70:30, abhängig von der Vereinbarung, vorzunehmen. Wurde keine einstimmige Vereinbarung getroffen, hat die Aufteilung 60:40 zu erfolgen.