Habe ich einen Rechtsanspruch, meine Genossenschaftswohnung zu kaufen?
Frage: Wann habe ich einen Rechtsanspruch darauf, meine Genossenschaftswohnung zu kaufen? Was ist dabei zu beachten?
Katharina Braun. Rechtsanwältin: Aufgrund des Kostendeckungsprinzips muss sich der Preis an den Gesamtkosten des Baus orientieren. Eine Fixpreisregelung gilt für den nachträglichen Verkauf ( frühestens fünf Jahre nach Erstbezug für Neumieter ab 2019, frühestens zehn Jahre für bisherige Mieter). Um Spekulationen mit Genossenschaftswohnungen zu vermeiden, gibt es eine „Nachbesserungspflicht“ für den Fall der Weiterveräußerung der Wohnung binnen 15 Jahren. Die Höhe des nachzuzahlenden Betrages wird im Kaufvertrag festgelegt und errechnet sich aus der Differenz zwischen Verkehrswert der Wohnung und tatsächlich geleistetem (niedrigeren) Kaufpreis. Weiters hat die Genossenschaft das Recht, ein Vorkaufsrecht auf 15 Jahre einzuräumen. Wichtig für Kaufinteressenten ist die Mietdauer. Hat ein Mieter als Erstbezieher die Wohnung bezogen, so kann er zwischen dem 10. und dem 15. Bestandsjahr des Gebäudes einmalig vom Vermieter ein Anbot zum Kauf verlangen. Ist ein Mieter später eingezogen, dann ist die Mietdauer für die Kaufmöglichkeit ausschlaggebend. Das Mietverhältnis muss mindestens 10 Jahre Bestand gehabt haben. Der Mieter kann im Zeitraum zwischen dem 10. und dem 15. Jahr seiner Mietdauer einmalig von seinem Vermieter ein Anbot verlangen.