Handel will Vergütung für Speichermedien reformieren
Von Melanie Klug
Einst wurde das Lieblingslied aus dem Radio auf einer leeren Kassette aufgenommen. Ein Teil des Kaufpreises dieser Kassette beinhaltet eine Vergütung, die Künstlerinnen und Künstlern zugutekommt, weil ihre Werke - in diesem Fall - auf dem Tonträger gespeichert werden. Ein Modell, das 1980 eingeführt und 2015 zuletzt aktualisiert wurde.
Inzwischen bezahlen die Konsumentinnen und Konsumenten diese Vergütung auch beim Kauf eines Laptops, eines Tablets, Smartphones o.ä., weil auch diese als Speichermedium verwendet werden könnten. Die Handelsvertreter fordern einer Reform dieser Speichermedienvergütung, denn sie sei nicht mehr zeitgemäß, findet der Obmann des Elektrofachhandels der WKO (Wirtschaftskammer) Robert Pfarwaller.
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Kleiner Betrag mit hohen Auswirkungen
Laut WKO kommen aus der Vergütung 30 Millionen Euro zusammen – ein verhältnismäßig kleiner Betrag mit hohen Auswirkungen. Es sei ein „bürokratisches Monster“ dessen Bearbeitung höhere Kosten verursache als die Vergütung schlussendlich ausmache. "Abgaben in der Höhe von z.B. 2,50 Euro für Mobiltelefone verursachen für Unternehmen pro Vorfall im Mittel 11 Euro Kosten und 13 Minuten Arbeitszeit", kritisiert die Geschäftsführerin der betroffenen Bundesgremien der WKO Bianca Dvorak.
"Das Nutzerverhalten hat sich verändert. Heute wird mehr gestreamt und weniger gespeichert", so Pfarwaller. Zudem ist die Vergütung, so wie sie jetzt funktioniert, abhängig von der Marktentwicklung - also ob gerade mehr oder weniger neue Geräte verkauft werden - und das unterliege Schwankungen, so die Kritik. Besser sei eine zentrale Finanzierung, die stabiler und nachhaltiger für die Einnahmen von Künstlerinnen und Künstler wäre, ohne die Unternehmen zu belasten.
Budgetlösung statt Vergütung
Auch der Fachverband der Elektro und Elektroindustrie ist auf der Seite der WKO. "Es braucht dringend eine Reform dieses Modells, die das künstlerische Schaffen am Innovationsstandort Österreich würdigt und die Konkurrenzfähigkeit heimischer Unternehmen sicherstellt", so Geschäftsführerin-Stellvertreter des FEEI Manfred Müllner in einer Aussendung. In Europa gibt es dafür simplere und technologieoffene Beispiele mit einem minimalen Administrationsaufwand: zum Beispiel Finnland mit einer Budgetlösung. „Es ist an der Zeit, dass wir unser bisheriges System an eine moderne, stabile und langfristige Finanzierung anpassen.“
"Kopieren und streamen ist kein Widerspruch"
Paul Fischer, Bereichsleiter der Speichermedienvergütung in der austro mechana und Leiter der Rechtsabteilung in der AKM findet diesen Vorschlag nicht nachvollziehbar. Denn aus Untersuchungen der Verwertungsgesellschaften gehe hervor, dass die Menschen zwar streamen aber auch noch speichern. Letzteres sei sogar ein stetig steigender Trend. "Es wird mehr kopiert und mehr gestreamt. Beides ist da und es ist kein Widerspruch. Denn Werke wollen auch offline konsumiert werden, weil an manchen Orten vielleicht das Internet nicht so stabil ist. Und jeder Download ist eine Privatkopie", erklärt Fischer.
Er plädiert für eine produktbezogenen Vergütung, weil sie treffsicher ist. "Es trifft jene, die die Speichermedien auch nutzen. Man erkauft sich also das Recht etwas speichern zu dürfen. In Ländern, in denen es eine solche Vergütung nicht gibt, kopiert man eigentlich rechtswidrig."
Kommt bald eine Ausweitung?
Die Handelsvertreter befürchten, dass bald auch der Kfz- und Spielwarenhandel betroffen sein könnte, denn "Speicher sind in immer mehr Geräten zu finden, die Umsetzung wird für unsere Unternehmen daher immer aufwendiger. Da auch rückwirkende Zahlungen möglich wären, müssten Unternehmen Rückstellungen aufbauen, die in Krisenzeiten wie heute besonders belastend sind". Ein Aufwand, den der Handel nicht tragen könne, so Pfarrwaller. Damit könnten künftig mehr Waren betroffen sein und das würde sich letztendlich für die Konsumenten auf dem Kassenzettel niederschlagen.