Gläubigerschutzverband hat Bedenken zur Insolvenzrechtsreform
Der Gläubigerschutzverband KSV1870 äußert Bedenken zur geplanten Insolvenzrechtsreform. Gläubigerschutzverbände müssten auch nach der Neuregelung des Insolvenzwesens eine aktive Rolle einnehmen können, damit diese nicht zum Flop wird und Gläubiger nicht auf ihren Forderungen sitzen bleiben, fordert der KSV in einer Aussendung. Insbesondere der Plan eines "geheimen Verfahrens" ohne Akteneinsicht für Gläubigerschützer sei nicht nachvollziehbar.
Im Entwurf des Justizministeriums zum Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RIRL-UG) orten die Gläubigerschützer "zahlreiche Stolpersteine". Als größte Kritikpunkte erkennt der KSV1870 die Konzeption der Restrukturierungsordnung (ReO) als "geheimes Verfahren", indem Gläubigerschutzverbände ohne Akteneinsicht zu einem zahnlosen Instrument degradiert würden. Weiters sei im Privatkonkurs geplant, den Betrachtungszeitraum der Einkommenslage von Schuldnern zur Festlegung von Zahlungsplanquoten auf zwei Jahre zu reduzieren - das ist jedoch für den KSV1870 zu kurz und er fordert zumindest drei Jahre, da erfahrungsgemäß Schuldner erst ab dem dritten Jahr zu spürbar höheren Leistungen fähig seien.
In Österreich gelinge rund einem Drittel aller insolventen Unternehmen dank der Unterstützung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (bei den EPU sind es sogar 40 Prozent) eine erfolgreiche Sanierung. Es sei somit nicht nachvollziehbar, in einem "vorinsolvenzlichen" Restrukturierungsverfahren von diesem Erfolgsmodell abzuweichen. "Die erfolgreiche Sanierung von Unternehmen steht für den KSV1870 im Fokus. Wir sind Ermöglicher und keine Verhinderer", sagt KSV-CEO Ricardo-José Vybiral.
Als weiteren Kritikpunkt am vorliegenden Gesetzesentwurf sieht der KSV1870 die Gleichstellung von gescheiterten Unternehmern und Verbrauchern - wenn auch nur auf fünf Jahre befristet, wie aus dem Gesetzesentwurf hervorgeht. Dabei sorgt insbesondere die neuerliche Verkürzung der Entschuldungsdauer von Privatpersonen auf drei Jahre für Unverständnis. Vor allem deshalb, weil diese erst im Rahmen des IRÄG 2017 von sieben auf fünf Jahre reduziert wurde. Schon jetzt zeige sich jedoch, dass durch die Abschaffung der Mindestquote im Abschöpfungsverfahren die durchschnittliche Rückzahlungsquote vermutlich weit unter 10 Prozent liegen werde. Durch die neuerliche Verkürzung werden viele Schuldner keinen Antrieb mehr haben, überhaupt Zahlungsplanquoten anzubieten und den Gläubigern lediglich einen "Nullzahlungsplan" vorlegen, obwohl sie durchaus einen Teil ihrer Schulden zurückzahlen könnten, fürchtet der KSV.
Dass der Schuldner künftig den Gläubigern lediglich eine Quote anbieten muss, welche seiner Einkommenslage in den folgenden zwei anstatt der bisher fünf Jahre entspricht, ist für den KSV1870 völlig inakzeptabel. Diese Bestimmung habe zur Folge, dass die Anzahl erfolgreich abgeschlossener Zahlungspläne erheblich zurückgehen werde und es in weiterer Konsequenz zu deutlichen Quotenreduktionen insbesondere bei den nicht besicherten Gläubigern kommen werde.
Der KSV1870 setze sich seit Jahren dafür ein, Unternehmen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Chance einer schnelleren Entschuldung zu ermöglichen. "Bei Privatpersonen sehen wir diesen Bedarf nicht", so Karl-Heinz Götze vom KSV. Denn: "Unternehmen sorgen im Unterschied zu Privatpersonen für Wirtschaftswachstum, schaffen Arbeitsplätze und gehen ein gesellschaftlich erwünschtes Unternehmensrisiko ein, ohne dem die heimische Wertschöpfungskette nicht funktionieren würde. Im Gegensatz zu den Privatschuldnern, die zu knapp einem Drittel auf "persönliches Verschulden" zurückzuführen sind, wird hier aus volkswirtschaftlicher Sicht ein wertvoller Beitrag geleistet."
Weiters werde bei einer verkürzten Entschuldungsdauer die Vergabe von neuen Krediten stark zurückgehen, was in weiterer Folge gravierende Auswirkungen auf den gesamten österreichischen Wirtschaftszyklus verursachen würde, erwartet der Verband. Der KSV1870 werde den zuständigen Behörden ein "Fairness-Paket" vorlegen und sich in die Ausgestaltung der Reform aktiv einbringen.