Wirtschaft

Das gilt bei der Öffnung der Gastronomie

Ab 19. Mai darf die Gastronomie in ganz Österreich wieder öffnen. Sofern regional nicht strengere Maßnahmen gesetzt werden, gelten die folgenden Auflagen.

  • Schanigärten und Innenbereiche werden geöffnet.
  • Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden.
  • Es gilt FFP2-Maskenpflicht. Am Tisch dürfen die Masken abgenommen werden.
  • Gäste müssen sich, wie schon letztes Jahr, mit Namen und Kontaktdaten registrieren.
  • In Innenbereichen dürfen pro Tisch dürfen maximal vier Erwachsene sitzen. Zugehörige Kinder werden nicht mitgezählt.
  • Im Freien dürfen bis zu zehn Erwachsene an einem Tisch Platz nehmen.
  • In geschlossenen Räumen darf nur im Sitzen konsumiert werden. Thekenbetrieb ist nicht gestattet, Selbstbedienungsbuffets dürfen unter Hygieneauflagen betrieben werden.
  • Zwischen den Tischen müssen mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden.
  • Gastronomiebetriebe müssen ein Präventionskonzept erstellen und einen Covid-19-Beauftragten ernennen.
  • Mitarbeiter mit Kundenkontakt können statt einer FFP2-Maske einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie sich im Rahmen von Berufsgruppentestungen testen lassen.
  • Sperrstunde ist um 22.00 Uhr.
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