Coronavirus: 8-Punkte-Schutzmaßnahmen fürs Weiterarbeiten am Bau
Der Betrieb auf den Baustellen in Österreich kann weitergehen - jedoch mit verschärften Schutzmaßnahmen wegen der Coronavirus-Ansteckungsgefahr. Die Bau-Sozialpartner haben sich auf einen 8-Punkte-Katalog geeinigt, der zusätzliche Regeln zum Schutz der Beschäftigten vorsieht. Die Bau-Gewerkschaft hatte wegen des Fehlens von strengeren Vorgaben seit Tagen einen generellen Baustellen-Stopp verlangt.
In Abstimmung mit Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Wirtschaftskammer (WKÖ) haben sich die Bau-Sozialpartner auf acht konkrete Punkte geeinigt, die zu den bisherigen, allgemein am Bau geltenden Schutzvorschriften hinzukommen. "Wir setzen gewissermaßen oben einen Covid-19-Stock drauf", sagte Bau-Gewerkschaftschef Josef Muchitsch. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) prüfe zu diesen Punkten auch einen Erlass.
Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf zeigte sich erfreut über die Einigung und auch darüber, dass damit dieser Bereich der Wirtschaft trotz der Krise und der Gesundheitsvorkehrungen am Laufen bleiben könne. Der Schutz der Beschäftigten sei auch für die Bauherren und die Baufirmen "oberstes Prinzip".
Klare Regeln
Es sei aber gut, dass es nun Klarheit für alle in der Branche gebe. Die bisherigen Regelungen seien nicht eindeutig gewesen bzw. hätten sich einander zum Teil sogar widersprochen. Nun könne zumindest ein guter Teil der Tätigkeit im Bausektor aufrechterhalten werden. Das sei auch für die Zeit nach der Krise wichtig, so Kopf.
Auch er würde einen Erlass von Anschober begrüßen, weil das Rechtssicherheit gewährleiste. Von den rund 95.000 Bauarbeitern, die vor der Corona-Krise eine Beschäftigung hatten, waren zuletzt nach Angaben von Donnerstag rund 55.000 zu Hause.
Die "Handlungsanleitung der Sozialpartner für den Umgang mit Baustellen aufgrund von Covid-19" sieht beispielsweise zusätzliche Vorgaben für die Arbeitshygiene vor (etwa Reinigung von Werkzeug, Maschinen). Weiters organisatorische Maßnahmen (etwa zeitlich gestaffeltes Umkleiden), Einsatz von Schutzmasken bei Arbeiten mit üblicherweise weniger als einem Meter Abstand, Regelungen für den An- oder Abtransport von Personen zu und von Baustellen, die Belegung der Schlafräume mit höchstens einer Person.
Hinzu kommen die Einhaltung der allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen, die jetzt schon im öffentlichen Raum gelten - nämlich Distanz von mindestens einem Meter, gründliches Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen und Husten oder Niesen in den gebeugten Ellbogen oder in ein Taschentuch, das sofort entsorgt wird.
Zur Arbeitshygiene müssen dem Papier zufolge Desinfektionsmittel bereitgestellt werden und die sanitären und sozialen Einrichtungen (Waschgelegenheiten, Aufenthaltscontainer etc.) regelmäßig gereinigt werden; bei Werkzeugen, Fahrzeugen und Maschinen sind vor allem alle Griffe und Armaturen laufend zu desinfizieren. Das Umkleiden und Pausen sind zeitlich und örtlich zu trennen. Bei Arbeiten im Freien, bei denen der Ein-Meter-Abstand nicht einzuhalten ist, sind spezielle Maßnahmen von Mund-Nasen-Maske bis hin zu Vollvisier vorzunehmen, in geschlossenen Räumen sollen Atemschutzmaßnehmen bis zur Klasse FFP-1 verwendet werden, bei beengten Verhältnissen in geschlossenen Räumen sind zwingend hocheffiziente FFP-2-Masken vorgeschrieben.
Arbeitgeber, die bekanntermaßen einer Covid-19-Risikogruppe angehören (etwa mit Immunsuppression oder Vorerkrankungen wie Diabetes) dürfen Bereiche mit erhöhtem Ansteckungsrisiko nicht betreten. Bei der An- und Abreise von Beschäftigten ist in den Fahrzeugen die Zahl der Personen so zu beschränken, dass mindestens ein Meter Abstand gewährleistet ist. "Schlafräume dürfen nicht mit mehr als einer Person belegt sein", lautet der Punkt 7. Und mit Punkt 8 werden den Baustellenkoordinatoren, üblicherweise ein Ziviltechniker oder Zivilingenieur, besondere Aufsichts- und Kontrollaufgaben auferlegt in Bezug auf eine größtmögliche zeitliche oder örtliche Entflechtung gleichzeitig durchzuführender Tätigkeiten. Zudem sind die Koordinatoren auch für die Einhaltung verschiedener spezieller Covid-19-Schutzmaßnahmen verantwortlich.
Diese Regeln gelten auf den Baustellen "für alle", so Baugewerkschafter Muchitsch, "egal ob Zulieferer, Subfirma oder ausführende Firma". Ein Baustellenkoordinator ist seinen Angaben zufolge dann einzusetzen, wenn zwei oder mehr verschiedene Firmen zum Einsatz kommen bzw. bei lediglich einer Firma, sofern die Baustelle für länger als 30 Tage geplant ist oder mehr als 500 Manntage anfallen.
Wegen der Ansteckungsgefahr für die Beschäftigten hatte die Baugewerkschaft seit Mitte März von der Regierung per Verordnung ein Schließen der Baustellen im ganzen Land gefordert, weil das Vermeiden des direkten Kontaktes und die Einhaltung eines Mindestabstands in der Praxis nicht möglich sei. Baunahe Branchen wie der Holzsektor hatten sich gegen eine drohende "Stilllegung der heimischen Bauwirtschaft" gewehrt. Auch Auftraggeber von Bauvorhaben pochten darauf, dass weiter gearbeitet wird - was die Baufirmen in eine Zwickmühle brachte. "Ein paar Auftraggeber sind stur und beharren auf Fertigstellungsterminen. Um Pönalen zu vermeiden, arbeiten die Firmen weiter", war aus der Gewerkschaft Bau-Holz