Wirtschaft

Anwalt: Vorwürfe gegen Tojner und Co teils eingestellt

Bei den Ermittlungen gegen den Investor Michael Tojner im Zusammenhang mit gemeinnützigen Wohnbaufirmen - "Gesfö", "Riedenhof" und "Pannonia" - gibt es wieder eine neue Entwicklung. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat laut Tojner Anwalt mitgeteilt, "dass in der Causa Pannonia die vom Land Burgenland erhobenen Untreue-Vorwürfe gegen DDr. Michael Tojner und 16 weitere Beschuldigte ganz oder teilweise eingestellt werden".

Laut Verdachtslage sollen Tojner und zahlreiche weitere Beschuldigte das Land in Zusammenhang mit drei gemeinnützigen Wohnbaufirmen geschädigt haben. Der Investor hat die Vorwürfe immer vehement bestritten, es gilt die Unschuldsvermutung. Das Nachrichtenmagazin "profil" berichtet aktuell über neue Details aus den Ermittlungen gegen Tojner und einem 28-Mio.-Euro-Kredit mit dem Immobilien um 43 Mio. Euro gekauft worden sein sollen.

Erklärung

"Das Land Burgenland behauptet zu geringe Ausgleichsbeträge erhalten zu haben und im Zuge der Festsetzung durch Untreue- und Täuschungshandlungen geschädigt worden zu sein", so Tojners Anwalt Karl Liebenwein in einer Stellungnahme am Sonntag gegenüber der APA. "Fakt ist aber, dass die Verfahren in eigener voller Verantwortung des Landes Burgenland abgeführt wurden. Mit Amtssachverständigen des Landes wurden die Ausgleichszahlungen in der Höhe von insgesamt rund 25 Mio festgesetzt und die Gesellschaften haben diese Ausgleichszahlungen auch vollständig bezahlt."

Laut Liebenwein lägen "rechtsgültige, von der Landesregierung erlassene Bescheide vor, denen von den betroffenen gemeinnützigen Gesellschaften auch vollinhaltlich entsprochen wurde. Es gibt keinen Schaden des Landes Burgenland, zu dessen Forderung das Land Burgenland nun berechtigt wäre und es gibt auch kein rechtswidriges und kein schädigendes Verhalten unseres Mandanten." Das bestätige auch ein Prüfbericht des burgenländischen Landesrechnungshofes vom Mai 2020. Dieser halte fest, "dass das Land Burgenland selbst schwere Fehler in den Entzugsverfahren gemacht hat", so der Tojner-Anwalt.

"Massive Interessen"

"Folgt man den Ausführungen des Revisionsberichtes hatte das Land Burgenland massive Interesse daran, die gemeinnützigen Gesellschaften ins Burgenland zu holen, um einerseits den gemeinnützigen Wohnbau zu forcieren beziehungsweise für den Fall des wirtschaftlichen Scheiterns die Ersatzleistungen bei Entzug der Gemeinnützigkeit zu lukrieren", so Liebenwein. Er sieht "in jedem Fall ein Gewinn für das Land Burgenland". Im ersten Fall sei mit einem Neubauvolumen von rund 30 Mio. Euro bzw. im schlechteren Fall bei Entzug der Gemeinnützigkeit mit einer Ersatzleistung in Höhe von 20 Mio. Euro gerechnet. "Dies war auch der vom Land Burgenland vorgegebene Pfad."

Mehr als zehn Jahre nach den Entzugsverfahren und nach mehr als drei Jahren Ermittlungstätigkeit der Behörden ist für den Anwalt von Tojner "klar, dass der vom Land Burgenland erhobene Vorwurf der Untreue gegenüber unserem Mandanten nicht aufrecht erhalten werden kann". Es werde sich im weiteren Verlauf der Ermittlungen zeigen, dass keine Täuschung vorliegen könne, weil das Land Burgenland völlig unbeeinflusst und eigenverantwortlich gehandelt habe. Die Landesverwaltung habe über sämtliche Informationen und Unterlagen verfügt, um die Verwaltungsverfahren zum Entzug der Gemeinnützigkeit durchzuführen."

Untreuevorwürfe

Aus Sicht Liebenweins ist die aktuelle (Teil-)Einstellung der Ermittlungen in der Causa Pannonia eine zweite wichtige Entscheidung für seinen Mandanten, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im November 2021 eine Beschwerde der Generalprokuratur bestätigt habe, wonach die Untreuevorwürfe im Zusammenhang mit den gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften Riedenhof, Gesfö und Pannonia zu Unrecht erhoben worden seien.

Die Generalprokuratur hatte sich damals zur Klarstellung einer Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Wien betreffend das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz an den OGH gewandt. Es habe sich dabei um eine Rechtsfrage aus dem Verfahrenskomplex gehandelt, andere Rechtsansichten seien nicht geprüft worden, hieß es damals aus dem OGH zur APA. Laut Urteil treffe das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz keine Regeln zum Vermögensschutz der wirtschaftlich Berechtigten einer als gemeinnützige Bauvereinigung anerkannten Gesellschaft.