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Boris Becker klagt Oliver Pocher: Es geht um Geld

Der in einem britischen Gefängnis inhaftierte ehemalige Tennisstar Boris Becker zieht am 26. Juli gegen den deutschen Komiker Oliver Pocher vor Gericht. Die Zivilklage wird Berichten zufolge am Landesgericht Offenburg verhandelt, wie ein Justizsprecher am Dienstag mitteilte. Ein erster Gerichtstermin im Mai war zuvor verschoben worden.

Es geht um Geld: Becker zieht gegen Oliver Pocher vor Gericht

Persönlich vor Gericht erscheinen müssen Pocher und Becker nicht. Im Fall von Boris Becker würde dies wohl auch nicht so einfach werden. Der Ex-Sport-Star wurde Ende April am Londoner Southwark Crown Court zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, von der die zweite Hälfte voraussichtlich auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Er hatte seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen. 

Boris Becker will mit seiner Klage erreichen, dass sein langjähriger Rivale einen Beitrag aus der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" nicht mehr zeigen darf. In dem TV-Beitrag hatte Pocher unter dem Motto "Make Boris Rich Again" (auf Deutsch: "Macht Boris wieder reich") als Gag einen Spendenaufruf gestartet, bei dem damals etwas mehr als 540 Euro zusammengekommen sind. In dem Beitrag ist nach Gerichtsangaben zu sehen, dass Becker das Geld bekommen habe, aber ohne sich dessen bewusst zu sein. Das Geld war in einen Fake-Modepreis eingearbeitet, der Becker 2020 in Pochers Sendung verliehen wurde.

Im Sockel des "Fashion Brand Award 2020"-Preises, der Becker zugeschickt wurde, war das nach Abzug von Portokosten und weiteren Ausgaben übrige Geld - rund 413 Euro - versteckt worden. Becker, der offenbar nicht den Verdacht schöpfte, dass es sich um einen unechten Award handeln könnte, bedankte sich damals sogar per Videobotschaft, die in Ausschnitten in der Show von Oliver Pocher gezeigt wurde.

"Dass der Preis nur zu dem Zweck geschaffen und an den Kläger verliehen wurde, um ihm - versteckt in der Preistrophäe - den eingesammelten Bargeldbetrag zukommen zu lassen, wusste der Kläger nicht", erklärte eine Gerichtssprecherin. Im Prozess gehe es um presserechtliche Fragen.