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Bericht: Asap Rocky darf nicht in schwedischem Gefängnis auftreten

Der zeitweise in Schweden inhaftierte US-Rapper Asap Rocky (31) darf Medienberichten zufolge nicht wie von ihm gewünscht in einem Gefängnis in Stockholm auftreten. Die Strafvollzugsbehörde hat den Antrag des Musikers auf einen Auftritt vor den Häftlingen der Anstalt Kronoberg abgelehnt, wie die Zeitung Dagens Nyheter und andere Medien berichteten.

Begründet wurde die Absage demnach unter anderem mit Sicherheitsaspekten und logistischen Fragen. Asap wollte im Zuge eines Konzerts in Stockholm am kommenden Mittwoch auch in der Stockholmer Kronoberg-Haftanstalt auftreten, in der er im Sommer vier Wochen lang wegen Körperverletzung eingesessen hatte.

Der US-Rapper mit dem bürgerlichen Namen Rakim Mayers hatte im Sommer gehörigen Ärger mit der schwedischen Justiz gehabt, nachdem er gemeinsam mit zwei Begleitern in Stockholm einen jungen Mann auf offener Straße zusammengeschlagen hatte. Nach eigenen Angaben waren sie zuvor länger belästigt und bedrängt worden. Nach seiner Zeit in U-Haft war Asap Rocky Mitte August von einem schwedischen Gericht wegen Körperverletzung verurteilt worden. Um eine Haftstrafe kam er aber herum. Der Fall hatte hohe Wellen geschlagen, auch US-Präsident Donald Trump und andere hatten sich eingeschaltet. Das Konzert am Mittwoch wird nun Asaps erster Auftritt in Schweden seitdem sein.