ÖFB-Präsident Milletich: Klage wurde abgewiesen
Am Ende ging er enttäuscht zu seinem Auto und fuhr davon. Der Antrag von ÖFB-Präsident Gerhard Milletich auf Gegendarstellung zu einem KURIER-Artikel vom 30. Oktober 2022 mit dem Titel „ÖFB-Boss und Inseratenkeiler: Gerhard Milletich in der Zwickmühle“ wurde im Landesgericht abgewiesen; nicht rechtskräftig.
Vor dem Verfahren lehnte Milletich allein an einer Wand, während sein Anwalt Gerald Ganzger mit dem vorgeladenen Zeugen, ÖFB-Vizepräsident Wolfgang Götschhofer, plauderte. Man kennt sich noch aus gemeinsamen Studienzeiten. Milletich und Götschhofer würdigten sich keines Blickes, sprachen auch nicht miteinander.
Im Verfahren wiederholte Milletich seine Aussage, er hätte seine Position als ÖFB-Präsident niemals missbraucht. Dem Präsidenten wurde vorgeworfen, ÖFB-Sponsoren für Magazine seiner Verlage gewinnen zu wollen, dies haben vor allem Sponsoren-Vertreter dem KURIER gegenüber auch in besagtem Artikel bestätigt.
Kundengespräche
Milletich wiederholte seine Argumentation, die er auch dem ÖFB-Präsidium dargelegt hatte. Er verwies auf langjährige Kunden, die er schon aus der Zeit vor seiner ÖFB-Präsidentschaft kannte: „Ich habe keine ÖFB-Sponsoren als Neukunden gewonnen. Aber ich muss meinen Job bei den Verlagen ausüben können. Schon bei meiner Wahl zum ÖFB-Präsidenten war allen klar, dass dies mein Beruf ist.“
Götschhofer, Milletichs Vize-Präsident beim ÖFB, gab als Zeuge der Verteidigung an, ab 4. November 2022 den Vorwürfen selbst nachgegangen zu sein. Besagte Sponsoren hätten es als ungut empfunden, wie Milletich sie für Inserate gewinnen wollte. Sie sprachen Götschhofer gegenüber auch von einem Schaden für den ÖFB.
Ein Treffen mit ÖFB-Sponsor Geomix hatte Milletich nicht als ÖFB-Termin dargelegt, gleichzeitig aber Fahrtkosten beim ÖFB abgerechnet, wie Götschhofer aufzeigte. Milletich meinte auch, dass „im Laufe der Jahre einige Kunden durch den Rost fallen und müssen dann aktiviert werden“. Dieses Argument spräche, so die Anwältin der Verteidigung, Margot Rest, gegen die Behauptung, dass es sich ausschließlich um langjährige Kunden handelte.
Nach 90 Minuten war die Beweisführung zu Ende, das Urteil fiel in der Nachspielzeit. Milletichs Gegendarstellung war für den Richter nicht geeignet die Vorwürfe zu entkräften. Der Antrag wurde aus formalen Gründen abgewiesen. Die Kläger erbaten sich Bedenkzeit.