Sport/Fußball

Keine Bundesliga-Lizenz für die Austria, Wacker und St. Pölten

Die Austria und ihre Fans hatten es bereits befürchtet, am Mittwoch wurde es Gewissheit: Der Senat 5 der Bundesliga verwehrte den Wienern die Lizenz. Auch das zweite Team der Austria, die Young Violets gehen vorerst leer aus. Der Verein muss weitere Unterlagen vorlegen und wird gegen den Beschluss schriftlichen Protest erheben, heißt es von den Violetten. 

Alle Inhalte anzeigen

Erhält die Austria doch noch die derzeit aus finanziellen und rechtlichen Gründen verweigerte Lizenz, muss sie mit einem Abzug von vier Punkten in die kommende Saison starten. Diese Sanktion samt einer 20.000-Euro-Geldstrafe verhängte die Liga für einen Fristverzug bei der Bekanntgabe des geprüften Jahresabschluss. Außer der Austria erhielten alle übrigen elf Bundesligisten die Lizenz.

Alle Inhalte anzeigen

"Mit dem Investoren-Einstieg ist uns der erste Schritt in Richtung der wirtschaftlichen Stabilisierung des Vereins gelungen, allerdings sind noch viele Maßnahmen zur Kostensenkung und Erlössteigerung erforderlich", so Austria-Vorstand Gerhard Krisch. Für ihn sei es nachvollziehbar, dass die Bundesliga weitere Rückfragen stelle: "Wir sind zuversichtlich, dass wir alle Themen rechtzeitig klären können und hoffen auf einen positiven Bescheid in zweiter Instanz."

Alle Inhalte anzeigen

"Die Pandemie hat den österreichischen Profi-Fußball in den vergangenen zwei Jahren vor große Herausforderungen gestellt – nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht", heißt es von Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer. Und: "Die betroffenen Klubs haben in der zweiten Instanz die Möglichkeit, die erforderlichen Nachweise zu erbringen." 

  • ERTEILT:

Red Bull Salzburg, Rapid Wien, Sturm Graz, LASK, WAC, WSG Tirol, TSV Hartberg, SV Ried, SCR Altach, Admira, Austria Klagenfurt.

  • NICHT ERTEILT:

Austria Wien (finanziell, rechtlich), SKN St. Pölten (finanziell), Wacker Innsbruck (finanziell, infrastrukturell).

Innsbruck und St. Pölten

Neben der Austria bekam auch Wacker Innsbruck eine Absage. Deren Lage ist allerdings deutlich schlimmer. Den Innsbruckern droht der Konkurs, weshalb auch die Zulassung wie zu erwarten ausblieb. Neben der Austria und Wacker traf es zudem auch den SKN St. Pölten, der aufgrund finanzieller Auflagen die Zulassung nicht bekam.

Wacker Innsbruck reagierte mit einem kurzen Statement des Präsidenten Kevin Radi auf die Entscheidung der Bundesliga: "Aufgrund des Zeitdrucks und der aktuellen finanziellen Herausforderungen war es für uns nicht möglich alle Unterlagen pünktlich einzureichen, um die Lizenz in erster Instanz zu erhalten. Dementsprechend sind wir über die Entscheidung der Bundesliga wenig überrascht. Trotzdem bleiben wir guter Dinge, dass wir binnen der Nachreichfrist alle relevanten Aufgaben erledigen können und so am Ende die Lizenz erhalten."

Alle Inhalte anzeigen

Urteil bis 27. April

Während die Tiroler und die Wiener nicht überrascht waren, sieht das bei St. Pölten anders aus. Hier seien Absichtserklärungen der Sponsoren für die kommende Saison nicht genug gewesen: "Dies gilt es für uns zu akzeptieren", meint Wirtschafts-Geschäftsführer Matthias Gebauer, "Die Gespräche mit den meisten Partnern sind bereits weit vorgeschritten, die Unterschriften unter den entsprechenden Verträgen werden in den kommenden Tagen folgen."

  • ERTEILT:

Grazer AK 1902, FAC Wien, Austria Lustenau.

  • ZULASSUNG ERTEILT:

Blau Weiß Linz, FC Liefering, SV Lafnitz, FC Dornbirn 1913, FC Juniors OÖ, KSV 1919, SKU Amstetten, SK Vorwärts Steyr, SV Horn, First Vienna FC (Regionalliga Ost), SV Stripfing/Weiden (Regionalliga Ost), WSC Wels (Regionalliga Mitte).

  • ZULASSUNG ALS AMATEURTEAM:

Rapid Wien II, Sturm Graz Amateure (Regionalliga Mitte).

  • ZULASSUNG VERWEIGERT:

Austria Wien (finanziell, rechtlich) & Young Violets, SKN St. Pölten (finanziell), Wacker Innsbruck (finanziell, infrastrukturell).

Innerhalb von acht Tagen können die betroffenen Klubs neue Dokumente vorlegen und Einspruch beim Protestkomitee einlegen, das bis spätestens 27. April ein Urteil abgibt. Danach kann innerhalb von acht Tagen eine Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden. Dabei sind allerdings neue Beweismittel nicht mehr zulässig. Eine etwaig notwendige Entscheidung wird dann aufgrund der UEFA-Frist bis 31. Mai getroffen.