Wiener Neustadt klagt den Aufstieg ein
Von Alexander Huber
Das Ende der Bundesliga Saison ist verschoben. Es wird wohl noch Wochen dauern, bis feststeht, welche Klubs an der neuen Zwölferliga teilnehmen dürfen.
Denn Wiener Neustadt will den Aufstieg einklagen!
Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer bestätigt im KURIER-Gespräch: „Wiener Neustadt hat Einspruch gegen die Beglaubigung der Relegation eingelegt. Der Senat 1 eröffnet das entsprechende Verfahren.“ Wenn der Zweitligist in letzter Instanz Recht erhält, müsste St. Pölten doch noch absteigen und den Platz der Neustädter in der neuen 16er Liga übernehmen.
Konkret geht es um den Einsatz von David Atanga beim 1:1 im Rückspiel der Relegation. Die Red-Bull-Leihgabe war diese Saison für Salzburg, als Kooperationsspieler für Liefering und als Leihspieler im Frühjahr für den SKN im Einsatz. Die FIFA erlaubt aber nur Einsätze für zwei Klubs pro Saison.
Pikant
Ebenbauer erklärt, warum Atanga trotzdem die Spielberechtigung für den SKN erteilt wurde: „Es gibt in Österreich seit den 90ern diese Regelung für Kooperationsspieler, also länger als die FIFA-Beschränkung. Sie hat aus Sicht der Liga und der Vereine immer Sinn gemacht, um jungen Spielern mehr Einsatzmöglichkeiten zu bieten.“
Pikanterweise setzte Wiener Neustadt mit Alex Sobczyk ebenfalls auf einen Spieler, der für drei Klubs einlief: Rapid, St. Pölten und im Frühjahr eben Wiener Neustadt. In der Relegation kam der Stürmer aber nicht mehr zum Einsatz.
„Es gibt heuer mehrere entsprechende Fälle. Von Atanga über Sobczyk bis Tetteh beim LASK“, sagt Ebenbauer. „Aber alle Einsätze bis auf den von Atanga sind beglaubigt und damit juristisch nicht mehr anfechtbar.“ Eine (weitere) Klage von Ried auf den Platz in der Relegation und gegen Wiener Neustadt wegen Sobczyk wäre damit wohl chancenlos.
Wie ist es überhaupt zu den Spielberechtigungen für Atanga und Co gekommen? „Ein Wechsel als Kooperationsspieler wurde nie als Transfer gewertet. Das wurde von den Klubs so gewünscht. Als Bundesliga haben wir aber auch darauf hingewiesen, dass so ein Fall aus FIFA-Sicht anders beurteilt werden könnte.“
Überraschter SKN
Auch St. Pöltens General Manager Andreas Blumauer meldete sich bereits zu Wort. "Die Nachricht des Wiener Neustädter Protestes hat uns völlig überrascht! Dies, zumal der Klub in diesem Frühjahr ja selbst von den Regeln der Bundesliga profitiert hat, die es zulassen, dass ein Spieler in Österreich in einer Saison auch bei drei Vereinen zum Einsatz kommt. Jetzt genau das ins Spiel zu bringen, verwundert doch ziemlich", wird Blumauer in einer Presseaussendung zitiert.
"Noch dazu wurde den Wiener Neustädtern die Lizenz nur erteilt, weil wir uns sehr kooperativ gezeigt und ihnen für die Wintermonate die NV Arena als Ausweichstadion zur Verfügung gestellt haben. Wir sind der Überzeugung, rechtens gehandelt zu haben und deshalb unser sportlich erreichter Klassenerhalt bestätigt wird“, ist sich Blumauer sicher.
Gesamtergebnis 2:3?
Sollte Wiener Neustadt Recht behalten, wird das Rückspiel mit 0:3 gewertet. Nach dem 2:0-Sieg im Hinspiel würde das mit dem Gesamtergebnis 2:3 den Abstieg für St. Pölten bedeuten.
Eindeutig ist der Instanzenweg: Vorerst ist der Senat 1 am Zug. Als zweite Instanz wartet wie bei der Lizenzierung das Protestkomitee. Und als letzte Instanz das Ständig Neutrale Schiedsgericht, das zur Überraschung der Bundesliga überhaupt die Relegation mit der Lizenz für Hartberg nötig gemacht hat.