Sport/Fußball

Die Rache des SKN: Wr. Neustadt verliert Zugang zur NV-Arena

Am Tag danach schlägt St. Pölten zurück. Am Dienstag hat Wiener Neustadt Einspruch gegen die Beglaubigung der Relegation erhoben, in letzter Instanz könnte der SKN durch den „Fall Atanga“ zum Abstieg verurteilt werden. Jetzt kommt die Retourkutsche. „Nach dem, was vorgefallen ist, fühlen wir uns an nichts mehr aus der Vergangenheit gebunden. Unsere Hilfe für Wiener Neustadt ist Vergangenheit. Wir entziehen diesem Klub die Genehmigung, im Winter Heimspiele in unserer NV-Arena auszutragen“, erklärt SKN-Manager Andreas Blumauer im KURIER-Gespräch.

Damit droht den Wiener Neustädtern der Verlust der Lizenz für die Zwölferliga und die Berechtigung zum Aufstieg, weil ein „A-Kriterium“ nicht mehr erfüllt werden kann. St. Pölten wäre (endgültig) gerettet.

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Der Hintergrund: Ohne Rasenheizung darf in der Zwölferliga nicht mitgespielt werden. Wr. Neustadt will in der eigenen Heimstätte keine mehr einbauen, hat im neuen Stadion (Eröffnung 2019) aber eine eingeplant. Für die Wintermonate wurde Neustadt – auf Druck der NÖ-Landespolitik – Unterschlupf in der NV-Arena gewährt. Der Rückzieher des SKN wurde mit der Bundesliga und der NÖ-Landesregierung besprochen. Blumauer: „Wir spüren eine breite Front der Unterstützung, die weiter wächst. Die Vernunft muss siegen. Wr. Neustadt sollte dieses Geplänkel, das allen nur schadet, möglichst bald beenden.“

Dass die Neustädter bei einem anderen Konkurrenten im Winter aufgenommen werden, um die Lizenz zum Aufstieg zu retten, kann sich Blumauer nicht vorstellen: „Für dieses Vorgehen gibt es keine Solidarität.“

Die Bundesliga hat bereits auf die Ankündigung der St. Pöltener reagiert und Wiener Neustadt zu einer Stellungnahme zur neuen Situation aufgefordert. Der Senat 1 wird am kommenden Montag über die Beglaubigung des Relegationsspiels entscheiden. Davon unabhängig ist aber ein möglicher Lizenzentzug, sollte Wiener Neustadt kein anderes Ausweichstadion bekanntgeben können.
 

Seit der Saison 2016/17 muss jeder Klub der Tipico Bundesliga über eine Rasenheizung in seinem Heimstadion oder ein für die höchste Spielklasse zugelassenes Ausweichstadion mit Rasenheizung verfügen. Generell gilt, dass ein Ausweichstadion nicht mehr als 150 Kilometer Luftlinie vom Vereinssitz entfernt liegen und insgesamt von höchstens zwei Klubs der beiden höchsten Spielklassen genutzt werden darf. Sollte diese für die Lizenzerteilung grundlegende Voraussetzung dauerhaft entfallen, kann der Senat 5 die Lizenz entziehen.

Bundesliga
über die Notwendigkeit eines Ausweichstadions

Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer wünscht sich eine schnellstmögliche Klärung. "Seitens der Bundesliga und im Interesse des österreichischen Spitzenfußballs ist es unbedingt notwendig, möglichst schnell und auf jeden Fall vor dem Meisterschaftsbeginn rechtliche und sportliche Klarheit in die aktuelle Causa rund um den SC Wiener Neustadt zu bringen."

Druck aus der Politik

Unterdessen wird auch aus der niederösterreichischen Politik der Druck auf Wiener Neustadt groß. Sportlandesrätin Petra Bohuslav reagierte in einem Facebook-Video auf die Situation. "Im Sportland Niederösterreich stehen wir für Werte wie sportliche Fairness und respektvollen Umgang miteinander. Das, was der SC Wiener Neustadt jetzt tut, hat mit Sportlichkeit nichts zu tun."

Sie habe die "sehr sportliche Geste" des SKN, den Wiener Neustädtern die NV-Arena als Ausweichstadion zur Verfügung zu stellen, begrüßt und wünschte sich von Wiener Neustadt, "dass sie sich an diese Werte halten und auch orientieren."

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