Höhepunkt der Omikron-Welle erreicht, neue Lockerungen ab 19. Februar
Von Diana Dauer
Nach den ersten Öffnungsschritten vom 5. und 12. Februar hat die Bundesregierung nun neue Lockerungen angekündigt. Bei einem Corona-Gipfel am 16. Februar treffen Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), Landeshauptleute sowie Experten aus der Gesamtstaatlichen Krisenkoordination (Gecko) zusammen.
Sie beraten über kommenden Lockerungsschritte ab dem 19. Februar. Welche das sein werden, ist noch nicht bekannt. Einschränkungen, die man aufheben könnte, gibt es derzeit noch bei Veranstaltungen und Freizeitbetrieben sowie in den Schulen.
Bundeskanzler Karl Nehammer dazu: „Wir haben immer gesagt, dass wir Einschränkungen nur so lange wie unbedingt nötig aufrechterhalten. Jeder von uns wünscht sich die Freiheiten zurück, auf die wir so lange verzichten mussten."
Obwohl die Infektionszahlen nach wie vor hoch seien, bleibe die Belastung der Normal- und Intensivstationen aber seit Wochen stabil, so der Bundeskanzler in einer Aussendung. "Wie auch bisher werden die Lockerungen schrittweise und auf Basis der epidemischen Lage erfolgen. Darüber werden wir mit Expertinnen und Experten und den Landeshauptleuten beraten.“
Höhepunkt der Omikron-Welle erreicht
Dem schließt sich Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein an. Nach den besonders hohen Infektionszahlen der vergangenen Wochen scheine der Höhepunkt der Omikron-Welle mittlerweile erreicht. Die hohe Booster-Quote und die Schutzmaßnahmen hätten dazu beigetragen, dass die Situation in den Spitälern derzeit weitgehend stabil bleibe.
"Um weitere Perspektiven zu schaffen, werden wir kommende Woche beraten. Klar ist, dass wir weiterhin faktenbasiert, vorrauschauend und behutsam agieren werden", so Mückstein.
"An der Zeit für weitere Öffnungsschritte"
Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) begrüßt die angekündigten weiteren Öffnungsschritte. "Aufgrund der Einschätzung der Wissenschaft sind die Maßnahmen gesetzt worden. Das war richtig so. Und jetzt, mit dem Verlauf von Omikron zeigen uns die wissenschaftlichen Erkenntnisse ganz klar, dass es jetzt an der Zeit ist weitere Öffnungsschritte zu setzen."
Mikl-Leiter geht davon aus, dass die Bundesregierung diese in den nächsten Tagen vorschlagen wird.
Welche Öffnungen bereits bekannt sind
Mit Samstag, 5. Februar, wurden die ersten Öffnungsschritte gesetzt. Seitdem dürfen Lokale bis Mitternacht offen halten, die Sperrstunde wird von 22:00 auf 24:00 Uhr verlegt. Auch wurde die Teilnehmerzahl für Zusammenkünfte erhöht.
Ab dem 12. Februar 2022 soll die 2-G-Regel im Handel fallen. In allen Geschäften wird dann durchgehend nur mehr eine FFP2-Maskenpflicht gelten.
Dasselbe gilt dann auch in Kultureinrichtungen wie Museen, Kunsthallen und Bibliotheken. Für körpernahe Dienstleistungen gilt ab Samstag nun 3G und zusätzlich FFP2-Pflicht.
Auch bei Veranstaltungen gelten ab Samstag Lockerungen. Die FFP2-Pflicht bleibt indoor wie outdoor bestehen. Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze ab 51 Personen sind nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt - eine Personenobergrenze gibt es aber nicht.
Bei Events mit zugewiesenen Sitzplätzen gilt diese Einschränkung nicht, es gibt ebenfalls keine Personenobergrenze. Die Registrierung bei Veranstaltungen entfällt, bleibt aber dort, wo Masken nicht getragen werden, wie in der Gastronomie.
Die Besucherobergrenzen bei Alten- und Pflegeheimen entfallen ab Samstag, alle anderen Regelungen bleiben für diesen Bereich gleich. Manche dieser Einrichtungen haben allerdings ihre eigenen, strengeren Regeln getroffen.
Ab dem 19. Februar 2022 wird die 2-G-Regel in der Gastronomie zur 3G-Regel ausgeweitet - allerdings nicht in Wien. Die Bundeshauptstadt geht den vorsichtigeren Weg, hier wird die 2G-Regel in der Gastronomie vorerst beibehalten.
Ab dem 19. Februar wird auch die Gültigkeit von PCR-Tests wird für die Gastronomie auf 48 Stunden verkürzt - für alle anderen Bereiche bleibt die Gültigkeit von PCR-Tests wie bisher bei 72 Stunden. Sollten PCR-Tests nicht verfügbar sein, gelten auch Antigentests für die Dauer von 24 Stunden. Die 3-G-Regel gilt ab dann auch bei Veranstaltungen (anstatt der vorherigen 2-G-Regel).