Politik/Inland

Verhinderter FPÖ-Richter: Causa Keyl bei der Staatsanwaltschaft

Die internen Vorgänge um die Nominierung des blauen Kandidaten Hubert Keyl als Richter am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) beschäftigen jetzt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Oberstaatsanwalt René Ruprecht bestätigte gegenüber dem KURIER den Erhalt einer mit 24. September datierten Strafanzeige wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch. Man werde das Vorliegen eines Anfangsverdachtes prüfen.

Hinter der Anzeige steht eine Gruppe von verärgerten Richtern und Juristen im BVwG, die sich zum „Verein gegen die Freunderlwirtschaft“ zusammengefunden haben, namentlich aber nicht outen wollen. Sie machen dem Präsidenten (Harald Perl, SPÖ) und seinem Vize Michael Sachs (ÖVP) sowie jenen Mitgliedern des Personalsenats, die für die Ernennung von Keyl zum Richter gestimmt hatten, schwere Vorwürfe.

Diese hätten „in wissentlicher Ausnützung ihrer Amtsstellung“ massivst das Ansehen der Justiz und der Republik Österreich geschädigt und anderen aussichtsreichen Kandidaten die Möglichkeit einer erfolgreichen Bewerbung genommen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Keyl zog wie berichtet nach heftigem öffentlichem Wirbel seine Bewerbung zurück.

Jägerstätter-Kommentar

Der brisanteste Vorwurf findet sich unter dem Punkt „Gänzliche Außerachtlassung der persönlichen Eignung“ (siehe Faksimile). Beim Hearing vor dem Personalsenat, dem auch das Präsidium angehört, sei Keyl nicht auf seinen Leserbrief im rechten Medium Zur Zeit angesprochen worden. Erst danach habe einer der zwei Richter, die gegen seine Bestellung stimmten, die Verunglimpfung des Widerstandskämpfers Jägerstätter entdeckt und dem Personalsenat ausführlich vorgetragen. Doch seine Bedenken seien inhaltlich ignoriert und erst auf Ersuchen protokolliert worden.

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Alarmiert durch die Medienberichte ließ Justizminister Josef Moser (ÖVP) zwei Mal beim Personalsenat nachfragen. Er erhielt die Antwort, dass im Senat alle Bedenken, die in den Medienberichten geäußert wurden, ausgeräumt worden seien.

Nur: Zu diesem Zeitpunkt waren die Jägerstätter-Äußerungen in den Medien noch gar nicht bekannt. Hätte er davon vorher gewusst, hätte er der Ernennung von Keyl nie zugestimmt, sagte Moser später im Klub der Wirtschaftspublizisten.

Der Verein bezweifelt außerdem, dass Keyl die fachlichen Qualifikationen („Zugangsvoraussetzungen“) für einen Richterposten habe. Unter den zahlreichen Bewerbern habe es besserqualifizierte Kandidaten gegeben. Im Senat habe auch ein Freund von Keyl mit entschieden. Der soll zwar erklärt haben, er könne streng zwischen Freundschaft und Sachlichkeitsgebot unterscheiden. Doch es genüge schon der bloße Anschein der Befangenheit, um von der Entscheidung ausgeschlossen zu sein.

Moser und das BVwG wollen dazu keinen Kommentar abgeben. Man kenne die Anzeige noch nicht und wolle das Ergebnis der Staatsanwaltschaft abwarten.