Swap-Prozess: Ex-Bürgermeister Schaden fordert Geld für seine Verteidigung
Der Salzburger Finanzskandal ist mehr als sechs Jahre her, aber seine Nachwehen beschäftigen bis heute die Gerichte. So ein Rechtsstreit ist teuer, das muss derzeit auch der frühere Ex-Bürgermeister Heinz Schaden, der 2017 von seinem Amt zurückgetreten ist, erfahren.
Seine Wiener Anwältin Bettina Knötzl hat der Stadt Salzburg, seinem früheren Arbeitgeber, nun einen Brief geschickt, in dem sie die Stadt daran erinnert, dass sie eine Fürsorgepflicht habe - und für die Verteidigung zahlen müsse. Das hat die Stadt zuletzt nämlich verweigert.
Senat deckelte Kosten auf 20.000 Euro
Zur Vorgeschichte: Bei dem Swap-Prozess im Sommer 2017, einem Nebenschauplatz des Salzburger Finanzskandals, waren Schaden und sechs Mitangeklagte zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie sollen im Jahr 2007 sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte von der Stadt an das Land Salzburg übertragen haben, ohne dass dafür eine Gegenleistung geflossen ist.
Da hat die Stadt für Schaden und zwei weitere Angeklagte rund 1,3 Millionen Euro für die Verteidigung bezahlt - davon eine halbe Million Euro alleine für Schaden.
Der Ex-Bürgermeister wurde dann wegen Beihilfe zur Untreue (am Land) zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Er legte Berufung ein.
Im April 2018 wurde dann per Senatsbeschluss ein Deckel eingezogen: 20.000 Euro wollte die Stadt noch zahlen, nicht mehr.
Anwältin pocht auf Kostenersatz
Dieses Geld ist längst aufgebraucht, Schaden wechselte mittlerweile zu einer Wiener Anwältin, die auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisiert ist - und bezahlte sie bis dato aus eigener Tasche.
Doch auch die finanziellen Ressourcen eines früheren Spitzenpolitikers sind endenwollend - und jetzt, zwei Jahre nach dem erstinstanzlichen Urteil, klopft Anwältin Bettina Knötzl an die Tore der Stadt.
Knötzl schreibt in ihrem Brief, der dem KURIER vorliegt, die Stadt habe für die Verteidigung ihres früheren Beschäftigten zu bezahlen, schließlich sei er für etwas angeklagt worden, das er im Dienste der Stadt und als Amtsträger getan hat, nicht als Privatmann.
Sie zitiert in ihrem Brief ein Mitglied des Salzburger Kontrollamts, das in einer Stellungnahme 2016, also noch vor der Hauptverhandlung, wörtlich schrieb, dass "die Stadt ihren Organen all jene Aufwendungen ersetzen muss, die ihnen aus ihrer Tätigkeit für die Stadt entstehen".
"Herr Schaden zählt daher auf den Ersatz der ihm entstandenen Kosten", betont Anwältin Knötzl.
Sie wolle der Stadt mit dem Brief eigentlich nur mitteilen, was gültige Rechtslage sei - auch, damit die Stadt wirtschaftlich planen kann.
Höchstgericht verhandelt öffentlich
Der Oberste Gerichtshof (OGH) ist derzeit noch in Vorbereitung auf die Berufungsverhandlung, die laut einem Sprecher nicht vor September stattfinden soll.
Die Vorzeichen sind schlecht: Im Mai hat die Generalprokuratur (oberster "Wahrer des Gesetzes" der Republik) dem OGH empfohlen, den Schuldspruch gegen den Ex-Bürgermeister zu bestätigen. Solche Empfehlungen sind üblicherweise eine Richtschnur, nur selten hat der OGH anders entschieden.
Der OGH will öffentlich verhandeln. Das ist eher unüblich, der fünfköpfige Senat berät meist hinter verschlossenen Türen und verkündet dann die Entscheidung.
Auch im Fall Schaden und fünf weiterer Angeklagter, die gegen ihr Urteil berufen haben, soll zuerst im Senat beraten werden. "Bei der öffentlichen Verhandlung können die Verteidiger dann ihre Standpunkte noch einmal transparent und vor der Öffentlichkeit darlegen. Neue Aspekte oder Beweise sind aber nicht mehr erlaubt“, erklärt Senatspräsident Kurt Kirchbacher. Die Urteile sollen noch am selben Tag ergehen.
Stadt könnte Regress fordern
Wird der Schuldspruch bestätigt, könnte es für Heinz Schaden finanziell aber erst recht eng werden. Denn auch wenn die Stadt seine Verteidigungskosten jetzt wieder übernimmt, könnte sie bei einem rechtskräftigen Schuldspruch Regress fordern.
Doch auch das bezweifelt Anwältin Knötzl: "Er hat, wenn man der Argumentation des Staatsanwalts folgt, durch sein Handeln ja nicht der Stadt, sondern dem Land geschadet. Die Frage, ob die Stadt dann Anspruch auf einen Regress hat, ist nicht eindeutig geklärt."
Die Stadt hat ja angekündigt, auf jeden Fall die Kosten einzuklagen - "ich warne da vor einem Prozessrisiko. Das könnte für die Stadt erst recht teuer werden", sagt Knötzl.