Politik/Inland

Statt Weihnachtsfeiern: 365-Euro-Gutscheine für Mitarbeiter

Weihnachtsfeiern und sonstige Betriebsfeiern können heuer wohl nicht mehr stattfinden - zumindest nicht auf legaler Basis.

Stattdessen sollen Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steuerfreie Gutscheine in Höhe von bis zu 365 Euro schenken dürfen. Das verkündeten am Dienstag die Klubobleute der türkis-grünen Bundesregierung, August Wöginger (ÖVP) und Sigrid Maurer (Grüne), bei einer Pressekonferenz. Zuvor hatten Wirtschaftsbund und Neos die Idee öffentlich geäußert, auch in Regierungskreisen wurde sie seit Längerem diskutiert.

Kein Gastro-Gutschein

Zur Erklärung: Dass die Weihnachtsfeiern nicht ersatzlos gestrichen werden sollen, hat einen steuerrechtlichen Hintergrund. Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern sind pro Mitarbeiter bis zu 365 Euro pro Jahr lohnsteuerfrei.

Die Gutscheine sollen nicht – wie etwa der Gastro-Gutschein – nur für einen bestimmten Zweck eingesetzt werden, sondern allgemein im Handel gelten. Ein konkreter Plan zur Umsetzung, mit weiteren Details, wurde vorerst nicht präsentiert.

"Regionale Wirtschaft stärken"

"Diese Steuerbegünstigung für Unternehmen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll aufrecht bleiben", und könne deshalb durch Gutscheine ersetzt werden, sagte Wöginger, der von einer "Win-Win-Situation" sprach. Die Gutscheine sollen bis 31. Dezember 2021 gelten. Dies komme Betrieben, Arbeitnehmern und dem gesamten Handel zugute, so Wöginger, der eine konkrete Vorstellung hat, wie die Gutscheine eingesetzt werden sollen: "Meine Idee ist natürlich, dass die Unternehmen die regionale Wirtschaft damit stärken." Er nannte Einkaufsgemeinschaften auf regionaler oder kommunaler Ebene als Beispiel, bei denen sich Geschäfte und der Handel zusammenschließen.

Maurer sagte: "Insbesondere können und sollen die Gutscheine für die Gastronomie und die Hotellerie verwendet werden." Sie appellierte, dass die Gutscheine auf regionaler Ebene eingesetzt werden sollen. Gesetzlich eingrenzen lasse sich das aber nicht: "Wir gehen davon aus, dass die Betriebe selbstverständlich in ihre regionale Gemeinschaft investieren. Eine Einschränkung auf eine gewisse Region kann im Gesetz in dieser Form natürlich nicht festgesetzt werden."

Auch Geschenke, die man bei Betriebsveranstaltungen erhält, müssen in der Lohnsteuer nicht berücksichtigt werden, solange sie den Wert von 186 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Diese Sachaufwendungen bleiben von der neuen Regelung unberührt.

Wirtschaftsbund: "Verdiente Anerkennung"

Sepp Schellhorn, Neos-Wirtschaftssprecher, freute sich, dass „unsere Idee für steuerfreie Weihnachtsgutscheine so rasch aufgenommen“ wurde. Er würde allerdings noch einen Schritt weitergehen und die steuerlich absetzbaren Gutscheine für 2020 einmal auf 500 Euro erhöhen.

Vollends zufrieden äußerte sich der Wirtschaftsbund. „Steuerfreie Weihnachtsgutscheine sind eine gute Möglichkeit, statt Weihnachtsfeiern den Mitarbeitern dennoch die verdiente Anerkennung zu geben“, meinte Generalsekretär Kurt Egger. 

Eine zusätzliche Budgetbelastung werde sich aus der Maßnahme keine ergeben, da der bestehende Freibetrag nicht ausgeweitet wird, sondern sich nur die mögliche Verwendung ändert, so der Wirtschaftsbund.