Politik/Inland

Schwer behinderte Föten: Spätabtreibung auf dem Prüfstand

"Vor fünf Jahren ist unser Sohn auf die Welt gekommen. In der 21. Schwangerschaftswoche. Nach 45 Minuten ist er gestorben. Und wir wollten das." So beginnt Marlene Novak, die ihren echten Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, ihre Geschichte. Sie sitzt im Besprechungszimmer ihres Büros nahe der Wiener Mariahilfer Straße. Ihre braunen Haare sind leicht gewellt, die 39-Jährige rollt beim Sprechen ihr 'R'. Wenn sie von ihrem Sohn erzählt, dann lächelt sie. Nur einmal kommen ihr die Tränen, dann fängt sie sich schnell wieder.

Schwer behinderte Föten dürfen auch nach den ersten drei Monaten abgetrieben werden

Eine Abtreibung in den ersten drei Monaten ohne besonderen Grund ist in Österreich straffrei und relativ unkompliziert durchzuführen. Novak war aber schon im fünften Monat schwanger. Doch auch solche Schwangerschaftsabbrüche sind unter Umständen erlaubt.

Etwa dann, wenn die "ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde" - so steht es im Strafgesetzbuch. In der medizinischen Fachsprache nennt man diese Begründung "embryopathische Indikation". Und genau diese steht gerade auf dem Spiel, glaubt man dem Liste-Jetzt-Abgeordneten Alfred Noll. Im Petitionsausschuss des Parlaments, dem er angehört, liegt seit Dezember 2018 die Bürgerinitiative "fairändern", welche die Abschaffung der Spätabtreibung bei schwerer Beeinträchtigung des Fötus fordert. Heute, am Mittwoch, entscheidet der Ausschuss, wie es mit der Petition weitergeht.

Noll: "ÖVP und FPÖ wollen Initiative so leise wie möglich durch Nationalrat tragen"

"Das Verhalten der ÖVP vor und im Ausschuss war mehr als befremdlich", sagt Noll. Erst hätten sie sich darauf geeinigt, kritische Stellungnahmen einzuholen, einen diesbezüglichen Antrag aber dennoch abgelehnt.* Noll vermutet eine Nacht-und-Nebelaktion: "ÖVP und FPÖ wollen diese parteipolitisch angehauchte Initiative so schnell und so leise wie möglich durch den Nationalrat tragen, damit sie danach behaupten können: 'Wir setzen nur um, was die Bürger wollen'".

Alle Inhalte anzeigen

Das Besondere an der Petition "fairändern" ist nicht, dass die Abschaffung der embryopathischen Indikation gefordert wird, diese Forderung taucht alle Jahre wieder auf, sondern die prominenten Unterschriften. Fünf Abgeordnete der ÖVP und FPÖ, sowie der ehemalige schwarze Landeshauptmann Erwin Pröll und der blaue Verkehrsminister Norbert Hofer unterstützen die Initiative. Auch der SPÖ-Bürgermeister Kurt Wallner aus Leoben unterschrieb. (Anm.: Nach Redaktionsschluss sagte Wallner gegenüber KURIER, ihm war nicht klar, dass die Abschaffung der embryopathischen Indikation gefordert wird und betonte, dass er für das Weiterbestehen der Regelung ist.)

Im Regierungsprogramm kommt das Thema nur einmal vor. Demnach ist eine parlamentarische Enquete zur Verhinderung von Spätabtreibungen geplant. Was das konkret bedeutet, wollten die Regierungsparteien jedenfalls nicht beantworten. Die zahlreichen Anfragen des KURIER blieben unbeantwortet.

ÖVP-Abgeordnete Sieber: "Das kann ich mittragen"

Dafür spricht der Nationalratsabgeordnete und Unterstützer der Petition Norbert Sieber von der ÖVP. Er stößt sich an der Regelung, dass eine Behinderung des Kindes einen Abtreibungsgrund "bis zum neunten Monat" darstellt, sagt er. Ein Verbot der embryopathischen Indikation findet er gut: "Das kann ich mittragen."

Marlene Novak war verheiratet, lebte mit Mann und der vierjährigen Tochter zusammen in Wien, als sie erfuhr, dass sie ungeplant schwanger war. Sie freute sich über den Familienzuwachs. Die ersten Monate verliefen ganz normal, Novak war glücklich und unbeschwert. Erst kam das Organscreening, ein routinemäßiger Ultraschall, der mögliche Abweichungen am Fötus ausschließen oder feststellen soll. Dann der Schock.

"Ich habe es für ihn gemacht"

Die Diagnose: Spina Bifida, ein offener Rücken, stark ausgeprägt. "Mein Sohn hätte einen künstlichen Ausgang gebraucht, überhaupt noch mehrere Operationen, damit er überhaupt überlebt. Epileptische Anfälle waren vorprogrammiert und bei jedem Wachstumsschub hätte er unerträgliche Schmerzen gehabt." Die Eltern waren sich einig. "Ich habe gewusst, ihn sterben zu lassen, begraben zu müssen, das ist furchtbar. Ich habe es trotzdem gemacht, für ihn."

Alle Inhalte anzeigen

Wer eine Spätabtreibung durchführen möchte, darf das in Österreich nach aktueller Gesetzeslage nicht selbst entscheiden. In den Krankenhäusern, die solche Abbrüche durchführen, bespricht eine Gruppe aus Fachärztinnen und -ärzten, ob eine Abtreibung nach Ablauf der Dreimonatsfrist zulässig ist.

Rund 150 Spätabtreibungen pro Jahr

Im AKH entscheiden 20 Fachleute, ob die Schwangere abtreiben darf. "Wir haben drei bis fünf Fälle pro Woche", sagt Martin Langer, der als Gynäkologe am AKH über die Abbrüche mitentscheidet und sie auch vornimmt. In den allermeisten Fällen gehe es um einen Abbruch bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Danach würde nur im äußersten Fall eine Abtreibung durchgeführt. "Drei Abbrüche pro Woche im AKH, das sind 150 im Jahr", sagt Langer.

Einen Kriterienkatalog für Fehlbildungen, bei denen ein Abbruch stattgegeben wird, gibt es nicht. Man könne sich aber annähern: "Wenn ein Mensch niemals in Beziehung mit anderen Menschen treten kann, ist das zum Beispiel ein Grund. Wenn das Kind starke Schmerzen haben wird oder viele Operationen braucht, um zu überleben."

Es gibt aber auch Meinungsverschiedenheit unter den Ärztinnen und Ärzten. Für manche sei Trisomie 21 ("Down-Syndrom") ein Grund für einen Abbruch, andere würden ihn nicht durchführen.

Das Klima beschreibt Langer im AKH als offen. "Wir sind offen für Schwangerschaftsabbrüche und offen für die Weiterführung der Schwangerschaft." So erzählt er von drei Frauen, die sich innerhalb von einer Woche für das Austragen des Kindes mit Trisomie 21 entschieden.

AKH ist strenger als Gesetz

Langer betont, dass der gesetzliche Rahmen sehr streng ausgelegt wird. "Wir führen die Abbrüche nur bei sicherer Indikation durch, nicht bei einem starken Verdacht, wie ihn das Gesetz verlangt."

Marlene Novak bekam rasch die Erlaubnis des AKH. Ihre war allerdings keine normale Abtreibung, wie sie in den ersten Monaten durchgeführt wird. Sie musste ihr Kind gebären. Die Wehen wurden künstlich eingeleitet. "Er ist auf die Welt gekommen und hat unregelmäßig geatmet. Mittags wurde er für tot erklärt", sagt Novak. Ihr Sohn starb in ihren Armen.

Während des gesamten Prozesses wurde sie von einer spezialisierten Psychologin begleitet. Diese riet ihr, dem Kind im Bauch einen Namen zu geben, das Neugeborene im Arm zu halten und standesgemäß zu beerdigen - das unterstütze den Trauerprozess.

"Es ging mir nie darum, dass ich kein behindertes Kind haben möchte"

Novak steht hinter ihrer Entscheidung, sie war die richtige für sie. "Es ging mir nie darum, dass ich kein behindertes Kind haben möchte. Ich konnte den Gedanken nicht ertragen, dass er so leiden muss," sagt Novak. Trotzdem versteht sie die Bedenken von behinderten Menschen, die in der Regelung eine Diskriminierung verorten.

Es ist 15 Jahre her, dass der damalige Behindertensprecher und ÖVP-Abgeordnete Franz-Joseph Huainigg eine Petition in den Ausschuss einbrachte und die Abschaffung der embryopathischen Indikation forderte. Die Petition blieb erfolglos.

"Widerstand wird nicht verstummen, bis Abtreibung undenkbar wird"

Hinter der Bürgerinitiative, die jetzt im Petitionsausschuss liegt, stecken drei Frauen. Eine davon, die Vorsitzende, ist Carina Marie Eder. Sie ist gleichzeitig Teil einer katholischen Vereinigung, mit der sie 2015 gegen den Schwangerschaftsabbruch an sich und damit auch gegen die Fristenlösung demonstrierte. Die vereinseigene Website zitiert Eder mit den Worten: "Der Widerstand ist nicht verstummt. Er ist immer noch da, und er wird nicht verstummen, bis nicht alles dafür getan wird, dass Abtreibung undenkbar wird."

Erstunterzeichnerin und stellvertretende Vorsitzende Petra Plonner ist Pastorin einer Freikirche in Leoben und ebenfalls Abtreibungsgegnerin. In einem Text für einen Blog beschreibt sie ihre eigene Abtreibung im Alter von 18 Jahren. Über die seelischen Schmerzen nach der Prozedur sei sie erst hinweggekommen, als sie zu Gott fand.

Geburt unter Zwang?

Eine Abtreibung, speziell eine Spätabtreibung, ist für viele Frauen sehr schmerzhaft. Betroffene fällen diese Entscheidung nie leichtfertig. Soll der Staat sich bei dieser zutiefst privaten und heiklen Angelegenheit einmischen? Soll der Gesetzgeber die Frau zwingen, ein schwer behindertes Kind auszutragen und sie bestrafen, falls sie es nicht tut? Und was würde dies für ein "unter Zwang geborenes" Kind bedeuten? Diese Fragen dürfen nicht unbeantwortet bleiben.

Denn schon im Jahr der großen Strafrechtsreform 1975 waren sich die Mitglieder des Justizausschusses einig: Nach einem Schwangerschaftsabbruch strafrechtlich einzugreifen sei "zutiefst unmenschlich", heißt es in den Gesetzesmaterialien. Der Frau dürfe keine Entscheidung aufgezwungen werden.

"Ich habe mich nicht gegen meinen Sohn entschieden, sondern für ihn"

In Deutschland wurde das Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Behindertenrechten symbolisch aufgelöst. Schon seit den 90er Jahren gibt es die embryopathische Indikation formell nicht mehr. Eine Abtreibung ist dennoch möglich, sie wird nun eben mit der psychischen Gesundheit der Frau argumentiert. AKH-Arzt Martin Langer hält die österreichische Lösung für eine Bessere. In Deutschland seien der Spielraum und die regionalen Unterschiede noch größer als hierzulande.

Novak steht jedenfalls zur ihrer Entscheidung: "Ich sage immer, ich habe mich nicht gegen meinen Sohn entschieden, sondern für ihn. In meiner Vorstellung ist er jetzt im Himmel."

*Aktualisierung: Am Mittwoch stimmten ÖVP und FPÖ nun doch zu, kritische Stellungnahmen einzuholen.