Deutschland debattiert wieder über Abtreibung
47 Jahre, nachdem Hunderte teils prominente, Frauen in der Zeitschrift Stern bekannten, abgetrieben zu haben und eine große Debatte anstießen, birgt das Thema Schwangerschaftsabbruch immer noch reichlich Konfliktstoff. Heute, Donnerstag, beginnt im deutschen Gießen der Berufungsprozess in einem Fall, der seit Monaten für emotionale Diskussionen sorgt.
Die Gießener Ärztin Kristina war nach mehrmaligen Anzeigen durch Abtreibungsgegner zu 6000 Euro Strafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage sachliche Informationen zu - auch von ihr durchgeführten - Schwangerschaftsabbrüchen anbot.
Das Gericht stufte diese Informationen als Werbung ein - und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche "des Vermögensvorteils wegen" ist in Deutschland verboten (Paragraf 219a. Eine Abtreibung durchführen zu lassen, ist zwar grundsätzlich auch verboten, aber in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten straffrei. Das trifft auch auf Österreich zu, ein Werbeverbot gibt es hier aber nicht.
"Maulkorb für Ärzte"
Kristina Hänel hofft, dass das Urteil fällt - was noch heute passieren könnte. Sie betrachtet es als Maulkorb für Ärzte und weist darauf hin, dass es zu einer Schieflage führe, in der Abtreibungsgegner alles Mögliche behaupten dürften und dabei von der Meinungsfreiheit geschützt seien.
Unterstützung bekommt sie von Frauenrechtlern, Feministinnen, anderen Ärzten und aus der Regierung.
Justizministerin Katarina Barley fordert eine Änderung des Paragrafen 219a: "Ärzte und Ärztinnen brauchen hier dringend Rechtssicherheit", damit sachliche Information möglich sei. Das sagte die SPD-Politikerin der Funke Mediengruppe. "Hier vertraue ich auf das Wort der Kanzlerin, die zugesagt hat, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden."
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