Schredder-Gate: Ex-Staatsarchiv-Direktor hält Vorgehen für illegal
Für Wolfgang Maderthaner, Ex-Generaldirektor des Staatsarchives, war das Vorgehen des ÖVP-Mitarbeiters rund um die Schredder-Affäre gesetzeswidrig. Der Gesetzeswortlaut werde aber so gut wie nie eingehalten, da es kaum Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten gebe.
Im Ö1-Morgenjournal am Freitag zitierte Maderthaner aus dem Bundesarchivgesetz, in dem es heißt, dass das Schriftgut eines Ministeriums, das nicht weiter benötigt wird, bei Ausscheiden eines Ministers an das Staatsarchiv zu übergeben sei. Allerdings werde der Gesetzestext oft nicht eingehalten, da er nach seinem Wortlaut auch Privates und Parteipapiere enthalten würde.
"Neue Qualität in Zweiter Republik"
Dass Parteien bei Übergabe Dokumente vernichten lassen, sei deshalb nicht ungewöhnlich, aber dennoch ungesetzlich. Die aktuelle Schredder-Affäre habe jedoch eine "sehr neue Qualität in der Zweiten Republik", so Maderthaner.
Das Staatsarchiv verfüge hier kaum über Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Der Ex-Generaldirektor kritisiert deshalb eine "komplette Machtlosigkeit der archivischen Institutionen". Dabei hätten Parteien gar nichts zu befürchten, meint Maderthaner. Denn die übergebenen Dokumente bleiben für 25 Jahre versiegelt. Allein Ex-Kanzler und Ex-Minister haben in dieser Zeit Zugriff zu den Materialien.