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Pensionen: Regierung setzt Aliquotierung für zwei Jahre komplett aus

Die Bundesregierung setzt die Regelung der gestaffelten ersten Pensionsanpassung nach dem Pensionsantritt - die sogenannte Aliquotierung - für zwei Jahre aus. Das betrifft all jene 200.000 Personen, die heuer und 2024 in Pension gehen.  Das gaben Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger am Mittwoch nach der Ministerratssitzung bekannt. Ein entsprechender Antrag wird am Donnerstag im Nationalrat eingebracht. „Wir wollen dort hinschauen, wo die Notlagen besonders groß sind“, begründete Rauch diesen Schritt.

Als Grund wird v.a. die hohe Inflation angeführt, die auch die Pensionistinnen und Pensionisten sehr belaste. Man stelle jetzt sicher, dass die Senioren die volle Erhöhung erhalten, betonte Rauch bei dem Pressefoyer im Anschluss an den Ministerrat. Die Aliquotierungsregelung, die nun ausgesetzt wird, sei aber auch „ein Anreiz dafür, früher in Pension zu gehen“.

Die Aliquotierung bringt es mit sich, dass man im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt nur dann die volle Erhöhung bekommt, wenn man bereits im Jänner den Ruhestand beginnt. Von Monat zu Monat wird sonst das Plus weniger: Liegt der Pensionsantritt im Februar, dann wird die Pensionserhöhung nicht zur Gänze, sondern nur mehr zu 90 Prozent angerechnet, im März zu 80 Prozent, etc. Wer im November oder Dezember geht, bekommt im ersten Jahr gar keine Erhöhung. „Bei niedrigem Inflationswert ist die Aliquotierung auch in Ordnung, aber bei hoher Inflation muss man entsprechend reagieren“, rechtfertigte Wöginger die Entscheidung.

Kritik an der Aliquotierung kam bisher vor allem von der SPÖ und den Gewerkschaften, aber auch vom Seniorenrat. Eine „Dringliche“ der SPÖ morgen im Nationalrat zur Abschaffung der Aliquotierung sei mit der heutigen Entscheidung unnötig geworden, sagte Wöginger.

Langfristige Nachteile

Da die erste Pensionszahlung auch die Grundlage für künftige Erhöhungen ist, wirkt sich die Aliquotierungsregelung bei einer sehr hohen Inflation langfristig besonders negativ aus, hieß es seitens der Regierung. Demnach gehen heuer rund 100.000 Menschen in Österreich in Pension. Für sie hätte die hohe Inflation eine „deutliche Schlechterstellung“ gebracht.
Rauch rechnet aufgrund der aktuellen Inflation auch für das kommende Jahr mit einer hohen Pensionserhöhung. Sie berechnet sich aus der durchschnittlichen Inflationsrate im Zeitraum August bis Juli eines Jahres und wird für das kommende Jahr auf neun bis zehn Prozent geschätzt. „Das ist eine ganz andere Ausgangslage als während der letzten Jahrzehnte“, ergänzte Wöginger.

Auch 2024 hohe Inflation 

Für 2024 deuten demnach die aktuellen Wirtschaftsprognosen darauf hin, dass die Inflation wieder überdurchschnittlich hoch sein wird. „Deshalb wird die Aliquotierungsregelung nun für zwei Jahre ganz ausgesetzt. Rund 200.000 Personen, die in den kommenden beiden Jahren ihre Pension antreten, erhalten so die volle Pensionserhöhung - unabhängig davon, in welchem Monat sie in Pension gehen“, betonte Rauch. Wie viel die Aussetzung kosten werde, sei schwer zu sagen, da sie eben von der Höhe der Inflation abhängt. Ungefähr rechne man im Sozialministerium mit 150 Millionen Euro im ersten Jahr.

„Wir haben das Motto: Hilfe für alle, die sie wirklich brauchen“, sagte Rauch. In Zeiten der hohen Inflation seien das „natürlich auch die Pensionisten und Pensionistinnen“. Besonders von Altersarmut betroffen sind aber Frauen. Diese sollen besonders von der Neuregelung profitieren: Sie können aufgrund der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ab 2024 erst im zweiten Halbjahr in Pension gehen und hätten durch die Aliquotierung besonders große Nachteile gehabt.

Nach 2 Jahren Evaluierung

Die Aussetzung der gesetzlichen Aliquotierungsregelung erfolgt durch eine Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), welche diese Woche im Nationalrat von den Regierungsparteien beschlossen werden soll. „Nach den 2 Jahren wird es eine Evaluierung geben und das weitere Vorgehen beschlossen“, betonte Rauch.
Bereits im vergangenen Herbst hatte die Bundesregierung eine Sonderregelung beschlossen: Alle Personen, die 2022 ihre Pension angetreten haben, haben mindestens die halbe Pensionserhöhung erhalten.