Organspender bis auf Widerruf: Deutsche wollen österreichisches Modell
Von Johanna Hager
Deutschlands Gesundheitsminister Jens Spahn plädiert seit Monaten dafür. Österreich hat es seit 1995: Das "Widerspruchsregister".
Wer sich zu Lebzeiten nicht ausdrücklich ins Widerspruchsregister einträgt, der ist in Österreich im Falle eines Hirntodes automatisch Organspender. In Deutschland ist es genau umgekehrt.
Mit SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach hat CDU-Politiker Spahn jetzt einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der am 1. April vorgestellt wurde und in Deutschland sehr heftig debattiert wird.
Widerspruchsregister vs. Entscheidungslösung
Spahns Gesetzesentwurf sieht vor, dass alle Personen ab 16 Jahren erst umfangreich informiert und dann als Spender registriert werden. Bis dato gilt in Deutschland die Entscheidungslösung. Das heißt: Wer im Falle eines Hirntodes seine Organe spenden will, der muss zu Lebzeiten einen Organspendeausweis beantragen. Auf dem Ausweis sind wiederum mehrere Optionen der Organ- und Gewebespende möglich (mit Ausnahme von Organen/ausschließlich für Organe u.a. siehe Bild).
Dass es einen Bedarf an Organspenden gibt, das zeigt die Statistik.
Dreimal so viele Nieren gespendet wie benötigt
Derzeit warten in Deutschland rund 9.400 Menschen auf ein lebensrettendes Organ. Laut Deutsche Stiftung Organtransplantation brauchen 7.000 eine Niere – dreimal so viele Menschen warte auf eine neue Niere. Rein statistisch gesehen sterben in Deutschland täglich drei Menschen, weil sie nicht rechtzeitig ein lebensrettendes Organ bekommen haben.
In Österreich ist die aktuellste verfügbare Statistik aus dem Jahr 2017 und weist 789 Organtransplantationen aus. Transplantiert werden Niere, Leber, Herz, Lunge, Pankreas und Dünndarm.
Trotz des Widerspruchsregisters sterben laut ÖBIG (Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen) immer noch Menschen, "die nicht die Chance auf eine Organtransplantation erhalten, obwohl sie in den Organwartelisten eingetragen sind." Per Ende 2017 sind 40.742 Menschen im Widerspruchsregister eingetragen, 2.459 Menschen ließen sich im selben Jahr in das Widerspruchsregister eintragen. Die österreichische Widerspruchsregelung ist im Bundesgesetz über die Transplantation von menschlichen Organen verankert (Organtransplantationsgesetz – OTPG; BGBl I 2012/108).