Politik/Inland

Oberösterreich führt 2G für Nachtgastro und Großveranstaltungen ein

Nach der Steiermark und Tirol verschärft auch Oberösterreich die Corona-Vorschriften für Ungeimpfte: Ab 8. November gilt für die Nachtgastronomie und Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen die 2G-Regel. Dann darf man nur mehr hinein, wenn man geimpft oder genesen ist. Sollte der Bund seine eigenen Maßnahmen vorziehen, werde man die oberösterreichischen Maßnahmen selbstverständlich anpassen, hieß es in einer Aussendung Freitagnachmittag.

"Die Gesundheit der Bevölkerung hat oberste Priorität", betonten LH Thomas Stelzer und LHStv. Christine Haberlander (beide ÖVP). "Wir wollen dazu beitragen, die Spitalskapazitäten nicht zu überlasten und einen Lockdown zu verhindern." Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen seien notwendig und sollen die Ausgangssituation über den Winter verbessern.

Zudem kündigte das Land verstärkte Kontrollen zu Halloween an. Die Polizei werde Schwerpunktkontrollen in der Gastronomie und bei Veranstaltungen durchführen. Kinder, die von Haus zu Haus ziehen, um Süßigkeiten zu sammeln, würden selbstverständlich nicht kontrolliert. Bereits seit heute, Freitag, herrscht in Oberösterreich eine verschärfte FFP2-Maskenpflicht. Sie gilt im gesamten Handel sowie in Kultureinrichtungen, in denen keine 3G-Regel gilt - wie etwa in Museen und Bibliotheken. In Kinos oder Theatern sowie bei körpernahen Dienstleistern besteht aber keine Maskenpflicht, hier muss man einen 3G-Nachweis herzeigen. Zudem gab es schon bisher in zwei Bezirken - Braunau und Freistadt - Ausreisekontrollen, Gmunden folgte am Freitag als weiterer betroffener Bezirk.

Der Krisenstab appellierte zudem noch einmal an die Bevölkerung, "das umfassende, niederschwellige und kostenlose Impfangebot in Oberösterreich wahrzunehmen. Man kann sich bei rund 900 Arztpraxen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, an öffentlichen Impfstraßen sowie zahlreichen Pop-Up-Impfstationen im ganzen Land impfen lassen." Alle Impfangebote des Landes finden sich auf www.ooe-impft.at.