Nationalrat beschließt heute UVP-Novelle
Die Frage Teilzeit oder Vollzeit hat den Nationalrat am Mittwoch zu Beginn seiner Plenarwoche in einer "Aktuellen Stunde" beschäftigt. Nach der jüngsten Aufregung um einen Vorschlag von Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP), Teilzeit-Beschäftigungen Sozialleistungen zu streichen, ging man es diesmal defensiv an. Der Fokus lag auf Anreizen und Warnungen vor der Teilzeit-Falle.
Beantragt hatten das Thema die NEOS, deren Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger Bestrafungen für Teilzeit ablehnte, umso mehr als sich die reduzierte Arbeitszeit viele gar nicht aussuchen könnten. Stattdessen forderte sie einen steuerlichen Bonus von 100 Euro pro Monat für Vollzeit-Beschäftigte.
Das überzeugte Kocher nicht unbedingt. Er sprach von Kosten von vier Milliarden Euro, die eine Umsetzung des Vorschlags bedeuten würden. Klar zu stellen versuchte er, dass bei seinem Vorschlag nicht jene gemeint gewesen seien, denen nichts anderes als Teilzeit über bleibe - etwa wegen Betreuungspflichten oder weil ihnen kein Vollzeit-Job angeboten werde.
Gerade bei letzterem Punkt müsse mehr getan werden, damit jeder, der das wolle, von Teil- auf Vollzeit umsteigen könne, verlangte SPÖ-Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner. Kochers Vorschlag sei "ohne Moral", würden die Nicht-Vollzeit-Beschäftigten durch die "Teilzeit-Falle" ohnehin schon mit geringeren Pensionen belastet. Sollte er diesen umsetzen wollen, werde es einen Sturm geben, gegen den der bisherige Widerstand ein Lüfterl gewesen sei.
Grünen-Sozialsprecher Markus Koza wies darauf hin, dass sich die Arbeitswelten und die Zugänge zum Thema Freizeit geändert hätten, egal ob man das jetzt wolle oder nicht. Bei der Teilzeit-Debatte wies er darauf hin, dass Frauen zwei Drittel der unbezahlten Hausarbeit leisteten. ÖVP-Klubchef August Wöginger meinte, man müsse die Beschäftigten auf die Folgen von Teilzeit hinweisen - nämlich niedrigere Pensionen.
Die FPÖ schickte als Erstredner ihren Kärntner Spitzenkandidaten Erwin Angerer ins Rennen, der dann auch eher grundsätzlicher wurde und von Bezügen des Kelag-Vorstands bis zur Einheitspartei, der die Freiheitlichen entgegenstünden, referierte.
Der Nationalrat wird heute auch eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP) beschließen - voraussichtlich mit den Stimmen aller Fraktionen außer der FPÖ. Die Genehmigung von Vorhaben der Energiewende soll damit beschleunigt werden.
Die Novelle des UVP-Gesetzes sieht vor, dass Verfahren künftig effizienter abgewickelt und unnötige Doppelprüfungen vermieden werden. Eine fehlende Energieraumplanung in einem Bundesland kann künftig die Errichtung von Windrädern nicht mehr blockieren. Denn, so die Argumentation des Klimaschutzministeriums: Die Eignung des Standorts wird ohnehin im UVP-Verfahren geprüft, und auch die Zustimmung der Gemeinde wird dabei eingeholt. Generell wird Vorhaben der Energiewende ein hohes öffentliches Interesse zugeschrieben.
Abgeschafft wird, dass in den Verfahren mehrmals die gleiche Frage geprüft wird, etwa was das Landschaftsbild betrifft. Zur Verfahrensbeschleunigung soll auch beitragen, dass Projektwerber künftig für Ausgleichsflächen auch einen finanziellen Ausgleich leisten können. Weiters werden (Blanko-)Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Mehr Bedeutung bekommt auch der Bodenschutz, entsprechende Konzepte müssen bei Einreichungen vorgelegt werden. Große Flächen für Chalet-Dörfer oder Parkplätze einfach zuzubetonieren, soll ohne Prüfung nicht mehr möglich sein.