Politik/Inland

Mindestsicherung: Pensionsfrage heikler als Zugriff auf Erspartes

Noch im November will die Regierung die Reform der Mindestsicherung präsentieren. Sie wird vor allem wegen der beabsichtigten Kürzungen bei Ausländern und Mehrkindfamilien höchst kontroversiell diskutiert.

Die FPÖ will nun zusätzlich jene besser stellen, die so wenig verdienen, dass sie eine Zuzahlung aus der Mindestsicherung bekommen. Diese „Aufstocker“ machen freilich die große Mehrheit in der Mindestsicherung aus – in Wien 87 Prozent aller Bezieher. Diese Menschen haben entweder nur einen Mini-Job oder sie sind arbeitslos beziehungsweise in der Notstandshilfe. Ihnen soll laut FPÖ künftig der Zugriff auf ihr Vermögen erspart bleiben, sei es ein Sparbuch oder das Eigenheim.

Während in der Koalition über den Vorstoß verhandelt wird, verweisen Experten auf ein bisher völlig unterbelichtetes Zusatz-Problem – jenes der Pensionsansprüche. In der Mindestsicherung werden nämlich keine Pensionszeiten erworben. Das gilt für alle Betroffenen – also auch für Aufstocker und zwar immer mit dem Anteil ihrer Zuzahlung aus der Mindestsicherung.

Weiter gedacht heißt das: Sollte Ende 2019 die Notstandshilfe abgeschafft und in die Mindestsicherung überführt werden, fallen auch die Langzeitarbeitslosen um ihre Pensionszeiten um. Darauf weist AK-Experte Gernot Mitter hin: „In der Mindestsicherung gibt es zwei Probleme, den Vermögenszugriff und die Pensionen – beide sollten gelöst werden.“

Auch Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal, den die Regierung gerne um Rat fragt, weiß um das Pensionsproblem. Wenn die Notstandshilfe wirklich auslaufen und es künftig nur noch die Mindestsicherung geben sollte, müsse die Frage der Pensionszeiten geklärt werden.

„Wichtigeres Thema“

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Mazal sagt zum KURIER: „Man sieht, das System der Mindestsicherung ist insgesamt reformbedürftig. Man sollte jetzt keine Einzelmaßnahmen wie den Vermögenszugriff herauspicken, sondern sich eine Gesamtreform überlegen.“ In der Abwägung ist es für Mazal sogar „sinnvoller, einen ordentlichen Vermögenszugriff zu haben und daraus den Erwerb von Pensionszeiten für die Betroffenen zu finanzieren“. Nachsatz: „À la longue ist das fast das wichtigere Thema.“