Politik/Inland

Kreuz, Hakerl oder Penis: Was ist am Stimmzettel alles erlaubt?

Ob zum ersten Mal wahlberechtigt oder langjähriger Stammgast im Wahllokal: Eine gültige Stimmabgabe unterliegt vielen Richtlinien. Andererseits ist wohl mehr erlaubt, als man vielleicht denken mag.

Darf ich einen Penis auf den Stimmzettel malen?

Paragraf 78 der Nationalratswahlordnung zufolge ist ein Stimmzettel gültig, “wenn aus ihm eindeutig zu erkennen ist, welche Partei der Wähler wählen wollte.” Im Gesetz steht als Beispiel dafür ein Kreuz neben den Namen der Partei zu setzen, die man wählt.

Allerdings ist ein Kreuz kein Muss: Auch das Durchstreichen der anderen Parteien, ein Herz, ein Smiley oder – theoretisch – sogar ein Hakenkreuz gelten als gültiges Wahlsignal.

Ob Letzteres wirklich erlaubt ist, ist juristisch noch nicht geklärt: Der Verfassungsgerichtshof ging 1996 nach der Nationalratswahl 1995 der Frage nach, wie ein Stimmzettel zu werten sei, bei dem die ÖVP ein Kreuz und die FPÖ ein Hakenkreuz bekommen haben soll. Doch der Verfassungsgerichtshof blieb eine Antwort schuldig, weil die Bundeswahlbehörde den besagten Wahlzettel nicht finden konnte.

Auch in unserem Politik-Podcast "Blöde Frage" sind wir auf allfällige Fragen aus der Wahlkabine eingegangen:

Einen ähnlich skurrilen Fall gab es 2013: Das BZÖ verlor in Kärnten aufgrund einer Stimme ein Mandat an die Grünen. Das BZÖ fechtete die Wahl aufgrund eines Wahlzettels an, auf dem angeblich ein Penis gezeichnet wurde. Das BZÖ forderte, dass die Penis-Stimme nicht ungültig, sondern für sie zu werten sei. 

Der Verfassungsgerichtshof schaute sich alle ungültigen Stimmen der betreffenden Gemeinde an und kam zum Schluss: Ein Stimmzettel, auf dem eine Partei angekreuzt und eine andere “bepimmelt” wird, sei eine gültige Stimme. Nur stimmten die Angaben des BZÖ nicht: Das Kreuz auf dem Stimmzettel war nämlich bei der Piraten-Partei und - nicht wie vom BZÖ behauptet - beim BZÖ. Das BZÖ bekam also keine zusätzliche Stimme.

 

Kann ich meine Vorzugsstimme der Person einer anderen Partei, als der, die ich wähle, geben?

In Österreich wird bei der Nationalratswahl eine Partei, keine Person, gewählt. Die Partei stellt eine Liste von Personen zusammen, die der Reihe nach für die Partei in den Nationalrat einziehen können. Je weiter vorne man auf dieser Liste ist, desto wahrscheinlicher bekommt man einen Sitz.

Gleichzeitig können Vorzugsstimmen an Personen derselben Partei vergeben werden. Eine Person einer anderen Partei zu wählen, geht aber nicht. Da verliert die Vorzugsstimme ihre Gültigkeit und nur mehr das Kreuz neben der jeweiligen Partei wird gezählt. Wenn eine Person eine genügend große Anzahl an Vorzugsstimmen erhalten hat, kann sie grundsätzlich unabhängig vom Listenplatz einen Sitz im Nationalrat erhalten. So ist es möglich, auch trotz einer schlechten Platzierung ein Mandat zu bekommen.

Man kann keine beziehungsweise bis zu drei Vorzugsstimmen vergeben: auf Bundes-, Landes- und Regionalparteiliste. Die benötigte Zahl der Vorzugsstimmen hängt von den Stimmen für die Partei ab. 

Die Bundes-, Landes- und Regionalparteilisten aller Parteien hängen in den Wahlkabinen.

Warum kann der Wähler die Regierung nicht direkt wählen?

Bei der Nationalratswahl wählt man ausschließlich die Abgeordneten zum Nationalrat. Für die Regierungsbildung ist formell der Bundespräsident zuständig. Dieser beauftragt nach der Wahl die Partei mit dem stimmenstärksten Ergebnis zur Regierungsbildung.

Theoretisch könnte der Präsident auch im Alleingang handeln und müsste keine Wahl abwarten. Das war etwa bei der Übergangsregierung im Frühling der Fall: Brigitte Bierlein hat sich nie einer demokratischen Wahl gestellt. 

Die Wahl der Regierung erfolgt nur indirekt durch das Volk.

Darf ich ein Selfie aus der Wahlkabine verschicken?

Grundsätzlich gibt es hier in Österreich kein Foto-Verbot in Wahllokalen oder in der Wahlkabine. Was man nicht darf, ist, Fotos von anderen Personen ohne Einwilligung zu posten. Schlussendlich trägt jeder Wähler selbst die Verantwortung für seine Stimme, wenn er seine Wahl preisgibt, ist das seine Sache.

Ortsparteien oder Veranstalter, die für ein Selfie vom “richtigen Wahlzettel” eine Kiste Bier oder mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel werben, machen sich zwar nicht strafbar. Juristen sehen solche Aktionen aber sehr kritisch, immerhin liegt der Verdacht nahe, dass damit eine Stimme erkauft wird.