Politik/Inland

Klubförderung: Land Kärnten bringt Klage gegen Grüne ein

Das Land Kärnten bringt eine Klage gegen die Grünen in Kärnten ein. Wie der Sprecher von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ), Andreas Schäfermeier, auf APA-Anfrage bestätigte, soll die Landesregierung in ihrer Sitzung am kommenden Mittwoch den Beschluss fassen, die Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einzubringen, es geht um insgesamt rund 500.000 Euro.

Die Grünen haben 2018 den Wiedereinzug in den Kärntner Landtag nicht geschafft. Da hatten sie die 500.000 Euro aus der Klubförderung noch auf der hohen Kante, man habe eben "sparsam gearbeitet". Die Klubförderung wird jährlich ausgezahlt, eine Übertragung nicht verbrauchter Gelder ist zwar möglich, allerdings nur, solange eine Partei auch im Landtag vertreten ist. Bei den Grünen ist man der Ansicht, dass es rechtlich nicht vorgesehen sei, Geld zurückzuzahlen - eine Haltung, die auch von eigenen Gutachten untermauert wurde.

Verfassungsgerichtshof soll klären

Im Frühjahr präsentierte das Land Kärnten dann ein Gutachten, laut dem "nicht verbrauchte Klubförderungen aufgrund der Zweckwidmung an das Land zurückzuzahlen sind". "Da die bisher geführten Gespräche zu keiner Einigung geführt haben, wird das Land Kärnten nunmehr den Rechtsweg beschreiten, um eine Klärung der offenen Rechtsfrage durch den Verfassungsgerichtshof zu erhalten", sagte Schäfermeier.

Wie Markus Rene Einicher, der geschäftsführende Finanzreferent der Grünen Kärnten, auf Anfrage sagte, wisse noch nichts von der Klage und von deren Inhalt: "Wir müssen abwarten, bis wir darüber informiert werden." Die Kärntner Grünen wählen Ende Juni ein neues Leitungsteam, das auch entscheiden soll, wie man in der Sache weiter vorgeht. Am 29. Juni wird mit höchster Wahrscheinlichkeit Olga Voglauer zur Landessprecherin und zur Kärntner Spitzenkandidatin für die Nationalratswahl gekürt - bis zum Ende der Bewerbungsfrist am Freitag war sie nämlich die einzige Bewerberin für den Posten.