Politik/Inland

Ibiza-Video: Angeblicher Detektiv Julian H. prozessiert gegen "Zeit" in Berlin

Am Donnerstag findet in Berlin eine Gerichtsverhandlung im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video statt. Der Detektiv Julian H., der als Begleiter der vermeintlichen russischen Lockvogels eine Schlüsselrolle gespielt haben soll, hat die deutsche Wochenzeitung "Die Zeit" verklagt. Er bestreitet Details, die über ihn berichtet wurden, und will nun in einem Prozess eine einstweilige Verfügung erwirken.

In einem Bericht der "Zeit" wurde H. als FBI-Detektiv bezeichnet. Außerdem wurde ihm unterstellt, wegen Suchtgiftdelikten mit der Justiz in Berührung gekommen zu sein. Das berichtete "Der Standard" am Dienstag. Demnach bestreitet allerdings H.s Verteidiger, der prominente deutsche Medienanwalt und Strafverteidiger Johannes "Jony" Eisenberg, dass sein Mandant jemals für das FBI tätig war. Auch die Suchtgift-Vorwürfe verneinte er. Eisenberg ist als sehr streitbarer Prozessanwalt bekannt und ist seit Jahrzehnten Haus- und Hofanwalt der deutschen Tagenszeitung taz.

Verfügungen gegen österreichische Onlineportale

Eisenberg hat bereits Ende Mai gegen ein österreichisches Onlineportal und eine österreichische Onlineplattform, die ausschweifend über angebliche Hintergründe des Ibiza-Videos berichtet hat, jeweils gerichtliche Verfügungen erwirkt. Die Verfahren sollen aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sein.

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Keine Fotos von Julian H.

Der Berliner Rechtswalt Eisenberg stößt sich auch an der Veröffentlichung von "Polizei-Fotos" seines Mandaten Julian H. in Österreich. Diese Fotos stammen aus einem Ermittlungsverfahren rund um einen angeblichen Wirtschaftsspionagefall und Verleumdungsprozess am Landesgericht Krems, bei dem Julian H. letzendlich nur als Zeuge geführt wird. Eisenberg hat dazu folgende Stellungnahme zu der Veröffentlichung der Fotos auf der Kanzlei-Homepage publiziert:

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Neues Material

Die "Zeit" beharrt jedoch auf den Anschuldigungen gegen den 38-jährigen Detektiv. Der Hamburger Rechtsanwalt Jörg Nabert, der die Zeitung vertritt, sagte zur APA, er habe inzwischen viel neues Material, das er der Vorsitzenden Richterin Katharina Saar in dem Verfahren vor Gericht vorlegen werde.

Angebliche kriminelle Vergangenheit

Im Prinzip gehe es dabei um fünf Punkte, die von den beiden Parteien unterschiedlich gewichtet würden. Ein Punkt betreffe etwa die Frage, ob über die kriminelle Vergangenheit des Julian H. berichtet werden dürfe oder nicht und ob durch Erwähnung von früheren Drogendelikten die Persönlichkeitsrechte von Julian H. verletzt würden. Ein zweiter Punkt betreffe frühere Tätigkeiten von Julian H. - also ob er für das Bundeskriminalamt oder das FBI aktiv gewesen sei.

Wiener Rechtsanwalt

Ein dritter Punkt beschäftige sich laut Nabert mit der Frage, aus welchen Gründen das Ibiza-Video tatsächlich hergestellt worden sei. Die Darstellung des Wiener Rechtsanwalts Ramin M., das Video sei zur Bewahrung der Demokratie in Österreich gedreht worden, mache sich Julian H. nicht zu eigen, gleichzeitig sei H. aber nicht bereit, sich zu äußern, warum das Video entstanden sei.

Wortlaut einer Aussage

Ein weiterer Punkt betrifft die Frage, ob man in der Berichterstattung darüber schreiben dürfe, ob es möglicherweise strafrechtlich relevant gewesen sei, Abhörgeräte und Videokameras zu verstecken. Ferner geht es auch um den Wortlaut einer Aussage, die Julian H. in einer Vernehmung im Landeskriminalamt Niederösterreich getätigt habe - nämlich ob, wann und wie lange er mit der Polizei tatsächlich gesprochen habe. "Das sind ganz spezielle filigrane Details, und die Frage ist, ob H. hier tatsächlich ein rechtlich geschütztes Interesse hat", sagte Nabert zur APA.