Politik/Inland

"Husch-Pfusch-Gesetz": SPÖ will Kopftuchverbot nicht zustimmen

Die SPÖ will einem Kopftuchverbot für Mädchen in der Volksschule als isolierte Einzelmaßnahme nicht zustimmen. Die designierte Parteiobfrau Pamela Rendi-Wagner und SPÖ-Frauenchefin Gabriele Heinisch-Hosek betonten am Montag, dass ein Gesamtpaket für bessere Integration notwendig sei und forderten darüber Gesprächsbereitschaft der Regierung ein.

Es könne nicht sein, dass die SPÖ auf Zuruf der Regierung als Beschaffer für eine Verfassungsmehrheit zur Verfügung stehe. Die SPÖ werde auch dem nächsten "Husch-Pfusch-Gesetz" der Regierung nicht zustimmen, betonte Rendi-Wagner. Dass die Regierung zuerst bei Bildungs- und Integrationsmaßnahmen kürze und dann die Zustimmung zu einem Verfassungsgesetz wolle, das werde es "mit der SPÖ nicht geben", stellte auch Heinisch-Hosek klar.

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Rendi-Wagner hält ein Bündel von Maßnahmen zur Integration für nötig, und über ein solches Gesamtpaket sei die SPÖ gesprächsbereit. Allerdings brauche es dafür auch Dialogbereitschaft der Regierung. Wenn man aber nicht mit der SPÖ rede, sei eine seriöse Politik nicht machbar, verwies Rendi-Wagner auf fehlende Verhandlungen etwa auch über die Sozialversicherungsreform oder das Arbeitszeitgesetz.

Wie viele Mädchen so ein Verbot überhaupt betreffen würde, dazu gibt es keine offiziellen Zahlen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft IGGÖ gab schon im Frühjahr 2018 bekannt, dass in islamisch-konfessionellen Volksschulen laut internen Erhebungen knapp 15 Prozent der Mädchen ein Kopftuch tragen würden. Die Hälfte der Trägerinnen würden nur gelegentlich darauf zurückgreifen.

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Rendi-Wagner: "Ablenkungsmanöver"

Grundsätzlich sei auch die SPÖ gegen einen Kopftuchzwang für Mädchen. Man werde in der SPÖ niemanden finden, der wolle, dass Mädchen zum Tragen eines Kopftuches gezwungen werden, sagte die designierte Parteichefin. Sie geht auch davon aus, dass die Regierung dieses Thema nun als Ablenkungsmanöver für ihr unangenehme Dinge, wie etwa den BVT-U-Ausschuss, spiele. "Das haben sie gut beobachtet", stellte sie auf eine entsprechende Frage fest.

Faßmann will "breite rechtliche Absicherung"

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) will eine "breite rechtliche Absicherung". Sprich: eine Verfassungsmehrheit im Parlament entweder mit der SPÖ oder den Neos. Wenn diese nicht gelingt, sei auch eine einfachgesetzliche Verabschiedung möglich, sagte Faßmann im Ö1-"Mittagsjournal". "Aber da würde ich erst über die Brücke steigen, wenn es notwendig ist."

 Wichtig sei grundsätzlich eine gesetzliche Verankerung. Dabei gehe es um die Frage: "Wie geht ein säkularer Staat mit religiöser, aber auch religiös verbrämter traditioneller Symbolik um." Das könne und solle ein Ministerium nicht einfach über einen Erlass regeln.

ÖVP und FPÖ argumentieren bei der Frage der einfachgesetzlichen Zulässigkeit mit der öffentlichen Ordnung: Eingriffe in Grundrechte wie die Religionsfreiheit seien dann zulässig, wenn sie vorhersehbar seien, ein legitimes Ziel verfolgten und verhältnismäßig seien. Zu diesen Zielen zählten etwa der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Gesundheit und der Moral sowie der Schutz der Rechte Dritter. Die Orientierung an religiösen Werten dürfe auch nicht im Widerspruch zu den Zielen der staatsbürgerlichen Erziehung stehen.

Im Bildungsministerium will man außerdem, dass das Verbot für öffentliche wie auch private Schulen gilt.