Hartingers "Ersuchen um nähere Informationen" wirft Fragen auf
Von Daniela Kittner
Mit großem Pomp hat die Regierung die Reform des Krankenkassenwesens aus der Taufe gehoben. Kassen werden zusammengelegt, die Anzahl der Funktionäre reduziert, „im System gespart“, sagt die Regierung.
Wer die von der Regierung genannten Sparpotenziale bezweifelte, fiel in Ungnade, wie zum Beispiel Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker.
Doch ganz so akkurat dürfte die Regierung ihr Großvorhaben in der Sozialversicherung nicht durchgerechnet haben. Das lässt sich zumindest aus einem Brief schließen, den Sozialministerin Beate Hartinger-Klein am 6. Juni dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger zustellen ließ.
„Betreff: GPLA-Prüferinnen – Ersuchen um Übermittlung näherer Informationen.“
Weiter im Text: „Im Zusammenhang mit den aktuellen Reformbestrebungen in der Sozialversicherung dürfen wir Sie um Übermittlung der folgenden Informationen ersuchen:
- Anzahl der Prüfer/innen bei den Gebietskrankenkassen
- Einreihung dieser Prüfer/innen (Dienstordnung)
- allfällige Zulagen, sowie die
- Altersstruktur und Jahresverdienst der Genannten.“
- Schlusssatz: „Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ersucht um Stellungnahme bis zum 8. 6. 2018.
Das Datum ist fett gedruckt.
Verwunderung unter Kassenobleuten
Unter den Kassenobleuten sorgt das Schreiben für Kopfschütteln. Inhaltlich geht es um jene Angestellten der Gebietskrankenkassen, die die Arbeitgeber prüfen, ob sie die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer korrekt abführen. Diese Prüfkompetenz will die Regierung den Krankenkassen wegnehmen und zur Finanz geben. Sie begründet das mit Bürokratievereinfachung und Effizienzsteigerung.
Da stellen sich ein paar Fragen: Wie genau hat das Sozialministerium die Effizienzsteigerungen berechnet, wenn es jetzt erst im Hauptverband nachfragt, wie viele Prüfer damit beschäftigt sind und wie viel diese genau verdienen?
Frage nach Entscheidungsgrundlage
Auf welcher Grundlage trifft die Regierung eigentlich ihre Entscheidungen?
Und was ist dann wirklich das Argument, dass die Krankenkassen nicht mehr prüfen sollen, wenn etwaige Effizienzsteigerungen offenkundig gar nicht berechnet werden konnten, weil dem Ministerium das Basiswissen dazu fehlte?
Eines geht aus dem Brief klar hervor: Den Hauptverband hält das Sozialministerium für effizient. Der soll nämlich binnen zwei Tagen alle Unterlagen liefern, die das Ministerium bisher zu erheben verabsäumte.