Grasser zum Staatsanwalt: "Bin steuerlich ungebildet"
Man muss sich Karl-Heinz Grasser als einen finanztechnischen Laien vorstellen; als jemanden, der von Einkommenssteuern und den dafür nötigen Erklärungen wenig Ahnung hat. Denn nur dann macht es irgendwie Sinn, was der frühere Finanzminister am 18. Jänner bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gesagt hat. „Habe ich jemals auch nur eine eigene Steuererklärung abgegeben ohne einen Steuerberater?“, fragte Grasser – und beantwortete seine Frage vor Staatsanwälten und Polizisten gleich selbst: „Nein, hab ich nicht – weil ich steuerlich so ungebildet bin.“
Ein Ex-Finanzminister und Magister der Betriebswirtschaftslehre, der sich als „steuerlich ungebildet“ bezeichnet? Was seltsam klingt, belegt eine dem Nachrichtenmagazin Format zugespielte Abschrift von Grassers Video-Einvernahme.
Wie berichtet, soll der 44-jährige Ex-Politiker mit einer komplexen Stiftungskonstruktion 5,4 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben.
Das Format vorliegende, 180 Seiten starke Dokument ist aus mehreren Gründen bemerkenswert. Da ist zunächst die Gesprächssituation: Fünf Stunden lang wurde Grasser nicht allein, sondern „gegenüberstellend“ mit seinem Steuerberater, dem ebenfalls beschuldigten Peter Haunold, einvernommen – Widersprüche mussten sofort erklärt werden.
Vereinfacht gesagt behauptet Grasser Folgendes: Er habe nie Steuern hinterziehen wollen – und er habe Haunold vertraut. Dieser habe ihm eine Stiftung in Liechtenstein empfohlen – und ihn schlecht beraten. Im Protokoll liest sich das so: „Ich hab ihm gesagt: ,Peter, du entscheidest das. Ich kann’s nicht beurteilen. So wie du’s sagst, so machen wir’s.“
Dieser Version soll Haunold vor Ort heftig widersprochen haben – Schreiduelle waren die Folge („Du lügst!“).
Faktum ist, dass Grasser gewichtige Entlastungszeugen abhanden gekommen sind. Finanzrechtsexperte Eduard Lechner (Universität Wien) kann sich nicht an Gespräche mit Grasser erinnern. Und Peter Quantschnigg, der Grassers Stiftung angeblich für rechtens befunden hat, kann diese Grasser-Behauptung nicht wiederholen – der frühere Sektionschef im Finanzressort starb 2009.
Insider rechnen mittlerweile fix mit einer Anklage – allerdings nicht vor dem Herbst. Für KHG geht es um viel. Da die Staatsanwaltschaft bei ihm von „gewerbsmäßiger“ Steuerhinterziehung ausgeht, droht bei einem Finanzstrafverfahren nicht wie üblich das Zwei-, sondern das Dreifache dessen an Strafe, was er hinterzogen hat. Bei einer Steuerschuld von 5,4 Millionen Euro beträgt die Strafe 16,2 Millionen Euro. Hinzu kommt eine mögliche Haft von maximal fünf Jahren.
Peter Haunolds Anwalt wollte sich am Freitag gegenüber dem KURIER zur Causa nicht äußern, sehr wohl tat das Grassers Anwalt Manfred Ainedter: „Haunold konnte keinen einzigen Beleg dafür vorlegen, dass er meinen Mandanten auf die Risiken der Stiftungskonstruktion hingewiesen hat.“
Und was sagt Ainedter dazu, dass sein Mandant behauptet, „steuerlich ungebildet“ zu sein? „Da hat er in der Situation wohl zugespitzt formuliert. Gemeint hat Grasser nur: Ich mache nichts, ohne mich von Experten gut beraten zu lassen.“
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