Politik/Inland

FFP2-Masken: Was ab Montag gilt

Ab morgen, Montag, tritt sie in Kraft, die 27. Verordnung des Gesundheitsministeriums zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Notmaßnahme bringt einige Verschärfungen:

Mehr Abstand

Der „Baby-Elefant“ hat ausgedient – zumindest, was seine Größe angeht. Anstatt einem Meter gilt ab 25. Jänner im öffentlichen Raum ein Sicherheitsabstand von 2 Metern. Und zwar weiterhin für alle, die nicht im selben Haushalt leben.

Bessere Masken

Der aus Stoff geschneiderte Mund-Nasen-Schutz ist nicht länger erlaubt, wenn man mit einem öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs ist oder einkauft. Hier muss man ab Montag eine FFP2-Maske tragen – und zwar ohne Auslassventil. Die FFP2-Maskenpflicht gilt für den gesamten Handel und in Amtsgebäuden der Stadt Wien. Die Supermarkt-Ketten haben darauf reagiert: Billa, Merkur und Penny stellen jedem Kunden zwischen Montag und Mittwoch die erste FFP2-Maske gratis zur Verfügung. Dieses Angebot gilt, solange der Vorrat reicht, heißt es. Auch der Lebensmittel-Konzern Spar gibt die FFP2-Masken kostenlos ab. Wer Masken in größeren Mengen kaufen will, bekommt diese um 59 Cent pro Stück. Für sozial Schwache begann am Samstag die Lieferung von einer Million Gratis-Masken an 243 Notschlafstellen, Sozialmärkte und Lebensmittel-Ausgabestellen. Wer gegen die Tragepflicht verstößt, muss mit einer Organstrafe von 25 Euro rechnen, wobei die Tragepflicht nicht für Kinder gilt. Diese sind bis zum 6. Lebensjahr ausgenommen. Zwischen dem 6. und 14. Lebensjahr reicht ein eng anliegender Mundschutz, es muss keine FFP2 -Maske sein.

„1 plus 1“ gilt weiter

Da der Lockdown verlängert worden ist (die Schulen öffnen frühestens am 8. Februar, Gastronomie und Hotels frühestens Ende Februar), gilt bei Besuchen weiterhin die „1plus1“-Regel, sprich: Die Familie darf den allein lebenden Opa besuchen – oder der Opa die Familie. Ein Treffen von mehrköpfigen (Nachbar-) Familien bleibt vorerst verboten.

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