Politik/Inland

Edtstadler: Untaugliche könnten "eingeschränkt tauglich" werden

Die ÖVP-Staatssekretärin im Innenministerium, Karoline Edtstadler, fordert, dass die Tauglichkeitskriterien für den Wehrdienst in Österreich „dringend“ reformiert werden. 
Edtstadler folgt damit im Wesentlichen einem Vorschlag, den tags zuvor bereits Generalstabschef Robert Brieger gebracht hat. 

Österreichs höchster Militär hat im KURIER angeregt, den „Leistungsanspruch an die Rekruten zu evaluieren“. Sein Argument: Bestimmte Einschränkungen wie etwa Sehschwächen seien im Bundesheer heute kein  zwingender Grund mehr  dafür, dass junge Österreicher keinen Wehrdienst leisten können. Laut Brieger gibt es in der Armee  mittlerweile sehr wohl  Aufgaben, die man  auch mit solchen Einschränkungen  erledigen kann.

Alle Inhalte anzeigen

Die für den Zivildienst zuständige Staatssekretärin  greift diese Argumentation nun auf. „Es gibt verständliche und nachvollziehbare Gründe, warum ein junger Mann nicht in der Lage ist, Wehr- oder Zivildienst abzuleisten. Allerdings ist es  nur schwer nachvollziehbar, dass das mittlerweile ein Viertel unserer wehrpflichtigen Männer betrifft“, so Edtstadler zum  KURIER.

Der Zivildienst hat laut der ÖVP-Politikerin  in den letzten Jahren stark an Bedeutung und Ansehen gewonnen. „Angesichts der anhaltend geburtenschwachen Jahrgänge stehen aber immer weniger wehrpflichtige Männer zur Verfügung. Und zusätzlich steigt die Zahl der Untauglichen immer weiter an.“

Alle Inhalte anzeigen

Wie soll die Reform der Tauglichkeitskriterien nun genau aussehen?

Laut Edtstadler  könnte es neben den derzeit geltenden Kategorien „tauglich“ und „untauglich“ noch eine dritte geben:  „Eine Möglichkeit wäre, die Stufe ,eingeschränkt tauglich' einzuführen. Junge Männer mit dieser Tauglichkeitsstufe könnten dann jedenfalls etwas im breit gefächerten Zivildienst-Angebot finden.“  

Die Kategorie „eingeschränkt tauglich“ dürfte freilich nicht allein für den Zivildienst gelten. Sie müsste – im Sinne von Generalstabschef Brieger – auch im Bundesheer umgesetzt werden. Der Grund: Formal ist der Zivildienst ein Ersatzdienst für den Militärdienst, sprich: Wer nicht zum Heer muss, darf auch nicht zum Zivildienst gezwungen werden.