Politik/Inland

Reisen trotz Corona: Worauf Sie in den Top-Urlaubsländern achten müssen

von Edgar Subak

Wer Urlaub im Ausland plant, sollte sich über Einreise-Bedingungen informieren. Der EU-weit gültige Grüne Pass erleichtert vieles, darüber hinaus gibt es aber einiges zu beachten. Der KURIER hat einen Überblick über Restriktionen in den Top-Urlaubsdestinationen zusammengestellt.

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Kroatien

Hier gelten bei der Einreise die 3-G-Regeln (geimpft, genesen, getestet). Um als geimpft zu gelten, braucht es eine Vollimmunisierung, also zwei Stiche. Mit einem Stich kann man aber auch einreisen: Zwischen 14 und 42 Tagen nach der ersten Impfung mit Biontech/Pfizer, bis zu 84 Tage nach dem ersten Stich mit Astra Zeneca.

Alternativ kann man auch ein Attest über die Genesung von Corona oder einen negativen Corona-Test vorweisen. PCR-Tests sind 72 Stunden gültig, Antigentests 48 Stunden.

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Gastrobetriebe wie Restaurants und Cafés müssen um Mitternacht schließen, Nachtclubs dürfen uneingeschränkt offen bleiben. Allerdings gibt es zwischen 0 und 6 Uhr ein Ausschank- und Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken. 

Italien

Bei der Einreise wird das Ausfüllen eines digitalen Formulars vorgeschrieben (European Digital Passenger Locator Form). Weiters gelten auch hier die 3-G-Regeln. Als geimpft gilt man, wenn die Zweitimpfung mindestens 14 Tage her ist.


 

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Im Land sind derzeit alle Regionen „weiße Zonen“. Das heißt, dass Lokale und Kultureinrichtungen geöffnet sind und der Mund-Nasen-Schutz im Freien nicht getragen werden muss, sofern ein Ein-Meter-Mindestabstand eingehalten werden kann. Bei Menschenansammlungen muss man also sehr wohl eine Maske tragen. 

Ab Freitag, dem 6. August, ist in Italien unter anderem für Restaurantbesuche im Innenbereich, in Museen, Fitnessstudios und Schwimmbädern ein Impfnachweis, ein 48 Stunden lang gültiger negativer Corona-Test oder ein Genesungsnachweis notwendig.

Griechenland

Ähnlich wie in Italien gestaltet sich in Griechenland die Einreise. Ein digitales Formular (Passenger Locator Form) muss vorab verpflichtend ausgefüllt werden. 3-G-Regeln sind Voraussetzung für den Grenzübertritt. Als geimpft gilt man 14 Tage nach dem Zweitstich. Als genesen gilt man ab dem 30. Tag nach der Covid-Erkrankung.

Im Land sind die Einschränkungen schon etwas einschneidender als etwa in Italien: Gastro-Betriebe haben geöffnet, in Innenbereichen aber nur für Geimpfte oder Genesene. Ungeimpfte (auch, wenn sie einen Negativ-Test haben) werden zu den Tischen im Außenbereich verwiesen. 

Spanien

Seit Kurzem gilt für die Einreise nach Spanien die 3-G-Regel und ein verpflichtendes Web- Formular (Spain Travel Health Portal). Ein Genesungsnachweis wird elf Tage nach dem ersten Nachweis der Infektion akzeptiert. Als geimpft gilt man 14 Tage nach der Zweitimpfung. Restriktionen unterscheiden sich je nach Region in Spanien. Nähere Informationen finden Sie hier

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Zwei Beispiele: In Katalonien (Barcelona) gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 1 und 6 Uhr morgens. Restaurants und Discos schließen um 0:30. Auf den Balearen (Mallorca) gilt derzeit ein Verbot von Zusammenkünften von Personen aus unterschiedlichen Haushalten zwischen 1 und 6 Uhr morgens.

Portugal

Auch hier gilt eine verpflichtende Vorregistrierung (Passenger Locator Card) und die 3-G-Regeln beim Einreisen. Zu beachten: der österreichische gelbe Impfpass wird in Portugal nicht (außer Madeira) akzeptiert. Das Covid-19-Impfzertifikat der EU (Grüner Pass) berechtigt jedenfalls zur Einreise.  

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Auf Festland-Portugal ist die Sperrstunde für Lokale um 2 Uhr, auf Madeira um Mitternacht und auf den Azoren bereits um 23 Uhr. Beim Betreten von Gastro-Betrieben in Festland-Portugal gilt die 3-G-Regel jedoch nur am Wochenende und in Innenräumen. Tanzlokale und Ähnliches sind durchgehend geschlossen, außer es handelt sich um einen Barbetrieb.

Ausgangssperren gelten nur auf den Inseln Madeira von 1 Uhr bis 5 Uhr morgens und auf den Azoren von 23 Uhr bis 5 Uhr morgens.

Frankreich

Bei bei den Franzosen ist Vorsicht geboten: Bei der Einreise in die Grand Nation braucht man zusätzlich zum Grünen Pass eine eidesstattliche Erklärung (Attestation de déplacement et de voyage), dass man in den vergangene 14 Tagen keinen wissentlichen Kontakt zu einem Covid-Infizierten hatte sowie die vergangenen 48 Stunden keine Symptome einer Covid-Infektion hatte.

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Als geimpft gilt man ab dem 7. Tag nach der Zweitimpfung. Wer mit Johnson&Johnson geimpft wurde (ein Stich), gilt erst nach 28 Tagen (!) als vollimmunisiert. Davor gilt man offiziell noch nicht als geimpft.

Im Land können Restaurants, Cafés und Bars zur Zeit noch ohne 3-G-Regeln besucht werden. Ab 9. August muss der Grüne Pass vorgelegt werden. Im Kino gelten bereits die 3-G-Regeln.

Türkei

Innerhalb von 72 Stunden vor der Reise in die Türkei muss ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausgefüllt werden (Türkiye'ye Giriş Formu).

Weiters gelten die 3-G-Regeln. Eine amtliche Bestätigung der Genesung darf nicht älter als 6 Monate sein. Eine vollständige Impfung (zwei Stiche) muss mindestens 14 Tagen vor Ankunft erfolgt sein. 

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Mit 1. Juli 2021 wurden die Covid-19-Beschränkungen weitgehend aufgehoben. In Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln und im gesamten öffentlichen Raum ist die Maske Pflicht.

Wie Sie zum Grünen Pass kommen, können Sie hier nachlesen. 

Allgemeine Informationen zum Reisen unter Corona-Bedingungen und für die Rückreise nach Österreich finden Sie auf der Website des österreichischen Außenministeriums (hier).

Dieser Artikel wird laufend aktualisiert. Zuletzt um 10:30.

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