Bisher wenige Prozesse bei Falschaussage in U-Ausschuss
Von Daniela Kittner
Obwohl es eine Reihe von Untersuchungsausschüssen gab, sind nur wenige Fälle von Falschaussage bei Gericht gelandet. Überliefert ist eine Verurteilung von Hannes Androsch. Er hatte dem AKH-Untersuchungsausschuss als Finanzminister nicht die Wahrheit über sein Privatvermögen gesagt. Der Fall landete vor Gericht, beim Urteilsspruch war Androsch kein Politiker mehr, sondern Bankdirektor. Er musste umgerechnet 65.000 Euro bezahlen und als CA-Chef zurücktreten.
Der ÖVP-Abgeordnete Gabriel Obernosterer wurde in erster Instanz zu 15.000 Euro verurteilt, weil er in einem U-Ausschuss im Kärntner Landtag unvollständige Angaben gemacht hatte. Das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben, Obernosterer blieb unbescholten.
Die Lobbyisten Gernot Rumpold und Peter Hochegger haben im Telekom-U-Ausschuss falsch ausgesagt. Laut Oberstem Gerichtshof darf man dann falsch aussagen, wenn eine Entschlagung wie ein Schuldeingeständnis wirkt, und man sich dadurch in einem Gerichtsverfahren selbst belasten würde.