Asylwerber darf Tischler-Lehre machen
Zwei Jahre lang hat Martina Krbecek gesucht: nach einem Lehrling, der in ihre Tischlerei in Feldkirchen an der Donau, OÖ, passt. Zwei Jahre lang war sie erfolglos. Bis sie Ali kennenlernte. Aber: Das AMS genehmigte dem Afghanen die Lehrstelle nicht. Die türkis-blaue Regierung hatte Asylwerbern per Erlass 2018 den Zugang versperrt.
Krbecek hat den Bescheid beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) angefochten – und möglicherweise auch für andere Betroffene einen bedeutenden Etappensieg eingefahren.
Das BVwG gab der Unternehmerin recht. Im Urteil beruft man sich auf eine EU-Richtlinie, wonach Asylwerbern nach mehr als neun Monaten ohne Entscheidung im Asylverfahren ein Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden muss.
Lehrling Ali darf sich nun zum Tischler ausbilden lassen. Unterstützt wurden er und seine Chefin vom grünen Landesrat Rudi Anschober, der mit seiner Initiative „Ausbildung statt Abschiebung“ seit fast zwei Jahren für Asylwerber in der Lehre kämpft.
Zwei weitere Fälle liegen derzeit bei der dritten Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof. Wenn auch das Höchstgericht auf die EU-Richtlinie pocht, könnte das türkis-blaue Verbot ausgehebelt werden, hofft Anschober. Zumindest für jene, die beschäftigungslos in überlangen Verfahren hängen.
Detail am Rande: Die Rechtsberatung hat Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus mitgesponsert. Er hatte nach einer außergerichtlichen Einigung in einen Fonds eingezahlt, nachdem er einen Lehrling als „Terrorsympathisant“ bezeichnet hatte.
Auch politisch tut sich etwas: ÖVP, SPÖ, Neos und Liste Jetzt sprachen sich im Nationalrat für eine „pragmatische Lösung“ aus. 881 Asylwerber machen aktuell eine Lehre in einem Mangelberuf.