Politik/Inland

Amtsmissbrauch: Schicksalstag für FPÖ-Politiker

Wann muss ein Politiker zurücktreten? Wenn er mit der Justiz zu tun hat? Wenn er als Beschuldigter geführt wird, wenn es eine Anklage gibt oder erst, wenn ein Urteil gesprochen worden ist?

Manche Politiker haben gefordert, dass es bereits bei einer Anklage als moralische Konsequenz passieren müsste. Der niederösterreichische FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl sieht das anders. Für ihn muss erst dann ein Schlussstrich gezogen werden, wenn es ein rechtsgültiges Urteil gibt.

In erster Instanz könnte heute ein Urteil über ihn gefällt werden. Waldhäusl sitzt seit Monaten am Landesgericht in St. Pölten auf der Anklagebank, weil ihm die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA Amtsmissbrauch vorwirft. Ausgangspunkt ist eine Flüchtlingsunterkunft in Drasenhof, die Waldhäusl als Asyl-Landesrat für "auffällig gewordene" junge Asylwerber geschaffen hatte.

Abgesichtert mit Stacheldraht und mit einer speziellen Security. Politisch hatte das sofort zu einem Aufschrei geführt und Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ließ das Asylheim wieder schließen. Juristisch soll jetzt geklärt werden, ob er da seine Kompetenzen gegen das Wohl der jungen Flüchtlinge überschritten hat.

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Rückendeckung durch FPÖ

Gottfried Waldhäusl ist davon überzeugt, dass er freigesprochen wird. Er wird von Rechtsanwalt Manfred Ainedter vertreten. Sollte es dennoch einen Urteilsspruch gegen ihn geben, wird er in die Berufung gehen - und will deswegen auch noch nicht zurücktreten. Von der FPÖ erhält er dabei Rückendeckung, obwohl diese bei Ex-Kanzler Sebastian Kurz einen sofortigen Rücktritt gefordert hatte, falls Anklage gegen ihn erhoben wird. Der Fall Waldhäusl wurde politisch sogar ausgeschlachtet, weil dieser nach Ansicht der FPÖ nur die Bevölkerung vor auffälligen Asylwerbern schützen habe wollen.

Laut Landesverfassung NÖ muss er auch nicht zurücktreten, so lange er nicht rechtskräftig verurteilt ist. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner kann ihn auch nicht so einfach absetzen. Das könnte eigentlich nur seine eigene Fraktion - die es nicht tun wird.

Für die WKStA ist der heutige Richterspruch auch ein wichtiger Moment. Sie hat darauf bestanden, dass es zur Anklage kommt, nachdem Anwalt Manfred Ainedter bereits gefordert hatte, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Ein Freispruch würde wohl als Niederlage der WKStA gewertet.