Politik/Inland

3-G-Pflicht am Arbeitsplatz kommt ab 1. November

Wer ab 1. November arbeiten geht, muss einen 3G-Nachweis erbringen. Und zwar dann, wenn am Arbeitsort physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Die Regelung gilt also für all jene, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen – z.B. im Büro oder in der Kantine –, nicht aber etwa für Lkw-Fahrer.

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Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: Wer in dieser Zeit in der Arbeitsstätte keinen 3G-Nachweis hat, muss durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Kündigung als "letzte Konsequenz"

Arbeitgeber müssen dann stichprobenartig die Einhaltung des 3-G-Nachweises prüfen. Auch die Gesundheitsbehörden werden stichprobenartige Kontrollen durchführen.

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Bei Verstößen sind Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 Euro für Arbeitgeber und 500 Euro für Arbeitnehmer vorgesehen. In welcher Form sie die Kontrollen durchführen, ist den Betrieben überlassen. Die Gesundheitsbehörden sollen - so der Plan - überprüfen, ob die Betriebe Kontrollen durchführen, etwa via Mitarbeiterbefragungen.

Was passiert, wenn sich der Arbeitnehmer grundsätzlich weigert, einen Nachweis zu erbringen? Eine Möglichkeit: Er arbeitet im Homeoffice. "Wenn das alles nichts bringt, führt das unter Umständen zu einem Entfall der Entgeltfortzahlung und im schlimmsten Fall kann es natürlich auch zu einer Kündigung führen. Das ist die letzte Konsequenz im Arbeitsrecht", sagt Arbeitsminister Martin Kocher im Ö1-Mittagsjournal.

Auch neue Regeln für Gesundheitsbereich

Angepasst wird auch die Regelungen für Mitarbeiter im Gesundheits-und Pflegebereich: Auch dieses Arbeitsorte können nur betreten werden, wenn ein entsprechender 3G-Nachweis vorliegt. Für die Einhaltung der Maßnahme sind beide Seiten - sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer - verantwortlich.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein sprach von einem weiteren "Schutznetz gegen das Corona-Virus". "Es kann nicht sein, dass man sich am Ort der Arbeit unter Umständen dem Risiko einer Corona-Infektion aussetzen muss", sagte er beim gemeinsam mit Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) bestrittenen Pressefoyer nach der Regierungssitzung. Kocher freute sich über eine "praxistaugliche Meldung", die sicherstellt, dass der "Schutz der Menschen" sichergestellt ist.

Angestellte in Supermärkten: Maskenpflicht fällt

Hinsichtlich der bisher schon bestehenden allgemeinen Maskenpflicht gilt ab 1. November, dass Arbeitnehmer durch Erbringung eines 3-G-Nachweises von der Maskenpflicht entbunden sind. Damit müssen beispielsweise Angestellte in Supermärkten mit 3-G-Nachweis keine Maske mehr tragen. Für Kunden bleibt die FFP2-Maskenpflicht an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (z.B. Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel) weiterhin aufrecht. In sonstigen Kundenbereichen (z.B. nichtlebensnotwendiger Handel, Reisebüros, Museen,) muss entweder ein 3-G-Nachweis erbracht oder eine FFP2-Maske getragen werden.

Weiterhin verpflichtend ist die FFP2-Maske (zusätzlich zum 3-G-Nachweis) für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie in Spitälern. Gleiches gilt auch für Besucher in diesen Einrichtungen. Weiterhin keine Maskenpflicht gilt in sämtlichen schon bisher bekannten "3-G-Settings" - etwa in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben, Theatern oder bei Friseuren und Veranstaltungen.

Verordnung fehlt noch

Erlassen werden kann die Verordnung zu 3-G am Arbeitsplatz voraussichtlich erst am Freitag oder Samstag - nach dem Beschluss im Bundesrat am Donnerstag und der Kundmachung der darauffolgenden Verordnung, hieß es im Gesundheitsministerium zur APA. Die SPÖ wollte dies zunächst verzögern, hat ihre Blockadedrohung aber zurückgezogen, weil ihr Wunsch erfüllt wurde, dass betriebliche Tests auch nach Ende Oktober gratis bleiben.

Ebenfalls fixiert werden mit der 3. Corona-Maßnahmenverordnung die Regeln für den Wintertourismus, die von der Regierung bereits am 20. September präsentiert wurden. Ab 15. November ist bei der Benutzung von Seilbahnbetrieben ein 3-G-Nachweis zu erbringen, für Gäste von Après-Ski-Betrieben gelten Regeln analog zur Nachtgastronomie. Grundsätzlich orientieren sich die Corona-Schutzmaßnahmen für die kommende Wintersaison am gemeinsam mit den Ländern ausgearbeiteten Stufenplan und damit an der Auslastung der Intensivkapazitäten, hieß es seitens der Regierung.

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