Verstoß gegen Grundrechte: EU-Verfahren gegen Ungarn ist rechtmäßig
Von Daniela Kittner
Ungarn ist mit einer Klage gegen das laufende EU-Verfahren zu Vorwürfen um schwerwiegende Grundwerte-Verstöße gescheitert. Der Europäische Gerichtshof urteilte am Donnerstag, dass die zu dem Verfahren gegen Ungarn führende Entscheidung des Europaparlaments aus dem Jahr 2018 rechtmäßig getroffen wurde.
Die Regierung in Budapest hatte dies angezweifelt und deswegen Klage eingereicht. Konkret stellte sie sich auf den Standpunkt, dass bei der Berechnung des Abstimmungsergebnisses zu der Entscheidung auch die Enthaltungen hätten berücksichtigt werden müssen. Dann wäre der Beschluss nämlich nicht zustande gekommen.
Klare Entscheidung
Die Richter des EuGH wiesen die Sichtweise Ungarns nun allerdings klar zurück. Demnach ist der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union so auszulegen, dass die Enthaltungen von Abgeordneten nicht für die Feststellung zählen, ob die in Artikel 354 genannte Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erreicht ist. Die fragliche Entschließung war mit 448 Ja- und 197 Nein-Stimmen bei 48 Enthaltungen angenommen worden.
Mit dem laufenden Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags soll die ungarische Regierung dazu bewegt werden, die Unabhängigkeit der Justiz und die Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Zudem sind unter anderem Minderheitenrechte und die Situation von Migranten und Flüchtlingen ein Thema.
Theoretisch könnte das Verfahren mit einem Entzug von EU-Stimmrechten für Ungarn enden. Dies gilt allerdings derzeit als höchst unwahrscheinlich, da es im zuständigen EU-Ministerrat große Abstimmungshürden gibt und bislang noch nicht einmal offiziell festgestellt werden konnte, dass in Ungarn die „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ von EU-Werten besteht. Der Regierung in Ungarn ist das Verfahren aber dennoch ein Dorn im Auge, weil sie die zu Grunde liegenden Vorwürfe als haltlos ansieht.