Politik/Ausland

Familie von George Floyd erhält 27 Millionen Dollar Schmerzensgeld

Fast ein Jahr nach dem Tod des Afroamerikaners George Floyd bei einem Polizeieinsatz in Minneapolis hat sich die Stadt mit der Familie nach Medienberichten auf einen Vergleich in Höhe von 27 Millionen US-Dollar (etwa 22,6 Millionen Euro) geeinigt. Das berichteten unter anderem die "New York Times" und der Nachrichtensender CNN. Der Stadtrat der Großstadt im Bundesstaat Minnesota habe den Vergleich in einer Sitzung am Freitag einstimmig gebilligt.

Nach Floyds Tod am 25. Mai vergangenen Jahres hatte die Familie die Stadt sowie vier am Einsatz beteiligte Polizisten verklagt. Der Stadtverwaltung wurde "bewusste Gleichgültigkeit" vorgeworfen. Sie habe es versäumt, gegen gefährliche Polizeipraktiken vorzugehen und ihre Polizeibeamten richtig zu schulen. Damit habe sie eine Kultur exzessiver Gewalt und Straflosigkeit gefördert.

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Der unbewaffnete Schwarze war bei der Festnahme getötet worden. Der weiße Polizist Derek Chauvin presste sein Knie minutenlang auf Floyds Hals, obwohl dieser flehte, ihn atmen zu lassen. Nach der Tötung gab es in den USA monatelang Massenproteste gegen Polizeigewalt und Rassismus. Die Polizisten hatten Floyd wegen des Verdachts festgenommen, mit einem falschen 20-Dollar-Schein bezahlt zu haben. Sie wurden entlassen und angeklagt.

Derzeit läuft vor einem Gericht in Minneapolis die Auswahl der Geschworenen für den Prozess gegen den Hauptangeklagten Chauvin. Zur Last gelegt wird ihm Mord zweiten Grades ohne Vorsatz. Darauf stehen bis zu 40 Jahre Haft. Zudem wird ihm Totschlag zweiten Grades vorgeworfen, was mit zusätzlich 10 Jahren Haft geahndet werden könnte. Am Donnerstag ließ der Richter auch den Anklagepunkt Mord dritten Grades zu, worauf bis zu 25 Jahre Haft stehen. Das Hauptverfahren soll am 29. März beginnen.

Auch den drei weiteren beteiligten Ex-Polizisten könnten im Fall einer Verurteilung langjährige Haftstrafen drohen. Sie stehen in einem separaten Verfahren vor Gericht, das erst am 23. August beginnen soll.