Deutschland: Gericht setzt Corona-Lockdown in Gütersloh aus
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hat am Montag den Lockdown für den Kreis Gütersloh außer Kraft gesetzt. Dort war es aufgrund eines Covid-Clusters in einer Tönnies-Fleischerei zu einem rasanten Anstieg der Fallzahlen gekommen. Der Lockdown war vergangene Woche bis einschließlich des 7. Juli verlängert worden, ein Spielhallen-Unternehmen hatte aber dagegen geklagt und nun vor dem OVG Recht bekommen.
Dem Urteil zufolge sei ein Lockdown für den gesamten Kreis Gütersloh "derzeit unverhältnismäßig". Zum Zeitpunkt des Ausbruchs in Nordrhein-Westfalen sei die Maßnahme noch begründbar gewesen, "zum maßgeblichen Zeitpunkt der jetzigen gerichtlichen Entscheidung sei es aber möglich und erforderlich gewesen, eine differenzierte Regelung zu erlassen", so das Gericht.
Hintergrund ist, dass die meisten der Infizierten Leiharbeiter der Tönnies-Fleischereien waren, die oftmals in gemeinsamen Wohnbauten untergebracht waren. Somit kam es in anderen Regionen des Kreises nur zu wenigen Neuinfizierungen.