Politik/Ausland

Corona-Reiseregeln gelten nicht für Christkind und Weihnachtsmann

Wenn Ihr Kind bereits mit Sorge gefragt hat, ob sich das Christkind auch an europäische Corona-Maßnahmen und Reiseverbote halten muss, haben Sie jetzt die offizielle Antwort: Für Christkind und Weihnachtsmann werden Ausnahmen gemacht. Während die meisten EU-Bürger coronabedingt nur eingeschränkt reisen dürfen, drücken die EU-Staaten bei den weihnachtlichen Figuren ein Auge zu - symbolisch, versteht sich.

Nach einer allgemeinen Übereinstimmung seien „Weihnachts- und Wintergeschenke-Überbringer“ unverzichtbare Arbeitnehmer, hieß es am Mittwoch in den Schlussfolgerungen einer Corona-Arbeitsgruppe der EU-Staaten. Eine fiktive Ausnahme, die nicht für verkleidete Menschen gilt.

In einer Fußnote wurde zugleich festgehalten, dass zu genannten Geschenke-Überbringern neben dem Christkind und dem Weihnachtsmann auch Santa Claus, Père Noël und die entsprechenden Symbolfiguren anderer Sprachen gehören. „Damit ist für Kinder in der EU zumindest ein wichtiger Bestandteil des Weihnachtsfests gesichert“, sagte ein Sprecher der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Deutschland hat noch bis Ende des Jahres turnusgemäß den Vorsitz der EU-Staaten inne.

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