Belarus-Überflüge sorgten für Spannungen zwischen EU und Österreich
Die wochenlange Nichtbeachtung einer europäischen Flugsicherheitsdirektive zu Belarus (Weißrussland) durch ein österreichisches Bedarfsflugunternehmen hat kürzlich zu Spannungen zwischen der EU und Österreich geführt. Wien verstörte dabei Brüssel auch durch sein Schweigen. Dies resultiert aus zwei Briefen der EU-Kommission, die der APA auf Grundlage der EU-Verordnung über Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt wurden.
Hochrangige Vertreter der EU-Kommission haben sich im Juni und Anfang Juli bei Vertretern Österreichs darüber beklagt, dass ein österreichisches Bedarfsflugunternehmen als einziges Unternehmen in der gesamten EU eine Sicherheitsdirektive der Flugsicherheitsagentur EASA ignorieren würde. Diese am 2. Juni beschlossene Direktive hätte laut EU-Interpretation sofort dazu führen müssen, dass die EU-Mitgliedstaaten Fluggesellschaften aus ihren Ländern das Überfliegen des belarussischen Luftraums verbieten.
Hintergrund der Direktive war die Zwangslandung eines Ryanair-Flugs von Athen nach Vilnius in Minsk am 23. Mai gewesen. Der mit der Maschine reisende belarussische Blogger Roman Protassewitsch und seine Freundin Sofja Sapega wurden nach der Landung verhaftet.
Wien schien diese EU-Interpretation der EASA-Direktive jedoch zunächst nicht zu teilen. Sprecher österreichischer Ministerien erklärten Anfang Juli unisono, dass erst weitere EU-Sanktionen vom 21. Juni derartige Flüge für Jets aus der EU de facto illegal gemacht hätten. Diese Sanktionen verbieten es Unternehmen in der EU, Überfluggebühren an die belarussische Luftfahrtbehörde Belaeronawigazija zu überweisen.
"Ich war überrascht, darüber informiert zu werden, dass das in Österreich registrierte Unternehmen International Jet Management täglich Belarus überfliegt", schrieb am 23. Juni der hochrangige Vertreter der Generaldirektion Mobilität und Verkehr (DG MOVE) der EU-Kommission, Filip Cornelis, an die für Zivilluftfahrt zuständige Spitzenbeamtin im österreichischen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), Elisabeth Landrichter.
Kein einziges anderes Unternehmen in der EU zeige eine derartige Ignoranz einer "sehr klaren Sicherheitsdirektive einer Aufsichtsbehörde", klagte Cornelis. "Ich bitte Sie freundlich, sofort Maßnahmen zu ergreifen, die diese Handlungen verbieten", schrieb er.
Neun Tage später machte ein weiterer Brief wachsenden Brüsseler Unmut über Österreich deutlich. Hatte sich zunächst nur ein hochrangiger Vertreter von DG MOVE gemeldet, schrieben am 2. Juli gleich zwei Spitzenbürokraten an Botschafterin Christina Kokkinakis, die Österreich in Brüssel im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee der EU vertritt.
"Wir bedauern, sagen zu müssen, dass es keine Antwort auf den Brief (vom 23. Juni, Anm.) gab und - was noch schlimmer ist - die Überflüge von International Jet Management täglich weitergehen", schrieben DG-MOVE Generaldirektor Henrik Hololei und sein Kollege John Berrigan, Generaldirektor der insbesondere für Sanktionsfragen zuständigen Generaldirektion für Finanzstabilität (DG FISMA).
Hololei und Berrigan betonten, dass eine Ausnahmebestimmung der Sicherheitsdirektive für "Flüge unter unvorhergesehen Umständen" keinesfalls auf das österreichische Bedarfsflugunternehmen bezogen werden könne. "Als Konsequenz (des Ignorierens der Direktive durch International Jet Management, Anm.) gibt es ein klares Risiko, dass sich diese Situation zu einer Untersuchung darüber entwickelt, ob die österreichischen Behörden in der Lage sind, eine ordentliche Aufsicht in Sicherheitsfragen zu gewährleisten", erklärten die beiden EU-Spitzenbeamten und forderten erneut ein schnelles Eingriffen.
In Unkenntnis des Briefs der EU-Generaldirektoren hatte International Jet Management am selben 2. Juli jedoch schon begonnen, den Luftraum von Belarus zu umfliegen. Der Anwalt des Unternehmens, Joachim J. Janezic, sprach damals von "enormem politischen Druck" österreichischer Behörden, dem man sich gebeugt habe. Einen formalen Bescheid, der diese Überflüge dem Unternehmen verbieten würde, habe es jedoch nicht gegeben, betonte Janezic in einem Telefonat mit der APA am Mittwoch. "Die Entscheidung, ob wir in diesem Zusammenhang rechtliche Schritte gegen die Behörden unternehmen, wurde seitens der Eigentümer noch nicht gefällt", sagte er.
Ein Sprecher des für Zivilluftfahrt zuständigen Staatssekretariats im österreichischen Klimaschutzministeriums teilte am Donnerstagnachmittag indes mit, dass man in Abstimmung mit anderen Ministerien und Behörden sehr wohl in Kontakt mit der EU-Kommission gewesen sei und auch ein laufender Austausch bestanden habe. "Selbstverständlich wurde DG MOVE über die in Österreich gesetzten Schritte informiert, unter anderem ging Anfang Juli an diese Behörde eine ausführliche Darstellung ", erklärte er der APA.