Politik/Ausland

Aus für Loveparade-Prozess - das nüchterne Ende der Techno-Tragödie

Es war wohl der Ground Zero der Techno-Szene und ihrer riesigen Massenraves: Das Ende von der "love generation", von love, peace, happiness im Großformat. Bei der Love-Parade am 24. Juni 2010 führten offensichtlich logistische Probleme zu einer Massenpanik mit 21 Toten und Hunderten Verletzten.

Alle Inhalte anzeigen

An den psychischen Traumata leiden viele noch heute.

Alle Inhalte anzeigen

Jetzt ist der Prozess nach jahrelangem oft heftig kritisierten hin und her quasi ergebnislos beendet worden: Geringe Schuld heißt es zu den drei verbliebenen Angeklagten.

Kein Urteil

Das Landgericht Duisburg hat am Montag den Prozess  eingestellt. Eines der aufwendigsten Strafverfahren der Nachkriegszeit endet damit nach knapp zweieinhalb Jahren und 184 Sitzungstagen ohne ein Urteil.

Alle Inhalte anzeigen

"Kläglich"

"Kläglich, unwürdig, empörend ist dieses Ende", schrieb Herbert Prantl, prominenter Kommentator der "Süddeutschen Zeitung", als vor einem Jahr die ersten sieben Anklagen fallengelassen worden waren. Auch damals sprach der Richter von "geringer Schuld". Prantl: "Dem Richter müssen diese Worte im Hals stecken bleiben - weil sie nicht stimmen, weil sie die Opfer und ihre Angehörigen verhöhnen, weil solche Begründung in diesem Fall das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigt."

Prozess im Kongresszentrum

In dem Prozess ging es um die tödlichen Verletzungen von 21 jungen Menschen bei einem Gedränge auf der Loveparade in Duisburg im Juli 2010. Mehr als 650 Menschen wurden verletzt. Wegen der vielen Verfahrensbeteiligten war in einem großen Saal des Kongresszentrums Düsseldorf verhandelt worden.

Alle Inhalte anzeigen


Zuletzt hatten noch drei leitende Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent auf der Anklagebank gesessen. Sie sind mittlerweile 43, 60 und 67 Jahre alt. Die Verfahren gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und einen weiteren Lopavent-Mitarbeiter waren bereits vor über einem Jahr eingestellt worden, ebenfalls ohne Auflagen.
Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Die Beteiligten sollen unter anderem schwere Planungsfehler begangen haben.

Empörung bei Angehörigen der Opfer

Staatsanwaltschaft und die drei Angeklagten hatten zugestimmt. Angehörige von Todesopfern sprachen sich als Nebenkläger gegen eine Einstellung aus.
Bei den drei verbliebenen Beschuldigten hatte bereits im Februar 2019 eine Einstellung gegen Geldauflage im Raum gestanden. Sie lehnten jedoch ab. Er wolle nicht auf sein Recht verzichten, freigesprochen zu werden, hatte ein Angeklagter damals als Grund angegeben.
Für die übrigen drei Angeklagten ging es somit weiter - bis vor einigen Wochen das Coronavirus den Zeitplan sprengte. Anfang April schlug das Gericht dann die Einstellung vor.

Unglück hätte verhindert werden können

Als nächstes war ursprünglich die Einführung des 3.800 Seiten umfassenden Gutachtens des Sachverständigen Jürgen Gerlach geplant. Schriftlich liegt es bereits seit Dezember 2018 allen Beteiligten vor. In dem Gutachten hatte der Verkehrsexperte festgestellt, dass das Unglück schon in der Planungsphase hätte verhindert werden können. Schon im Vorfeld habe es mehrere Anhaltspunkte gegeben, dass das Veranstaltungsgelände für die erwarteten Besuchermengen nicht geeignet war.